Widerspruch gegen eine Note

  • Jaja, da macht man alles mal durch.


    Was passiert ist:


    - Lehrerin kündigt Wochen vor den Sommerferien an, eine Klausur in der dritten Woche nach den Ferien zu schreiben, beginnt 3 Wochen vor den Sommerferien mit dem Thema der Klausur.
    - Schüler protestieren in der ersten Woche nach den Ferien, das sei zu viel und sie fühlten sich nicht genug vorbereitet, Lehrerin bleibt hart, da sie in der 5. Woche nach den Sommerferien in Mutterschutz geht
    - Schüler kommen zum Klausurtermin, wollen am Unterricht teilnehmen, die Lehrerin beharrt aber auf die Klausur und die Klasse verweigert sie und verlässt geschlossen den Raum (taucht zur 7. Stunde bei der Lehrerin wieder auf, da da noch anderer Fachunterricht bei ihr ist)
    - Bildungsgangkonferenz ergibt, dass die Klausur als "ungenügend" zu bewerten ist.
    - Gespräche mit Klassensprecher, Vertreter, Kollegin und Sozialpädagogen ergeben nichts Neues, außer, dass die Schüler ihren Gefühlen Ausdruck verleihen
    - Ich übernehme den Kurs, als Kollegin in Mutterschutz geht
    - Ich halte 6 Doppelstunden und schreibe eine Klausur
    - bei der Notenbesprechung muss ich mir Drohungen anhören, dass die Klasse gerichtlich dagegen vorgehen würde, wenn die 6 zählt.
    Ich mache mich schlau und gebe eine Bildungsgangnote (alle Leistungen aus den beiden Ausbildungsjahren, geteilt durch die Anzahl der Leistungen)
    - alle sind glücklich und zufrieden, bis auf den Klassenprimus - die 6 haut bei ihm derart rein, dass es keine 1 auf dem Zeugnis wird, sondern eine 2.
    - er fühlt sich davon gestört, da alle anderen Noten auf seinem Zeugnis "sehr gut" sind und legt Widerspruch gegen die Note ein


    Jeztzt meine Frage:


    Wie läuft sowas ab? Was kommt auf mich bzw. auf meine Kollegin zu?
    Wie schätzt ihr seine Chancen ein?


    Muss ich ihm eventuell noch die Möglichkeit geben, eine Leistung zu erbringen? Bildungsgangspezifisch ist es so, dass die Schüler ab Montag, also dem 2. Halbjahr, im Praktikum sind. Sie sind irgendwann im Juli noch für 10 Tage da und haben Unterricht.


    Wer kann mich "zwingen", aus der 2 eine 1 zu machen?

    Einmal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Ihr werdet die Note begründen müssen, nach dieser Begründung wird entschieden, ob die Note Bestand hat oder der Schüler die 1 erhält. Es wäre günstig, weitere Gründe zu finden, weshalb die Leistungen des Schülers "2" genannt werden sollen.


    "Wer kann mich "zwingen", aus der 2 eine 1 zu machen?"


    Die Dienstaufsicht wird die Note einfach ändern, wenn sie deine Begründung für nicht stichhaltig einschätzt. Eine ausflüchtige Möglichkeit der Leistungsnacherbringung durch den Schüler muss dieser nicht hinnehmen.



    OT: In NRW ist es verboten, ausschließlich den Mittelwert für die Notenermittlung heranzuziehen. Es wäre klug gewesen, wenn die Note der verunglückten Klausur nicht mit gewertet worden wäre. Zumal bei einem Schüler, der sonst alles Einser hat, dass riecht ja schon nach Widerspruch.


    LG Tesla

    Einmal editiert, zuletzt von Tesla ()

  • Zitat

    Original von Micky
    Wer kann mich "zwingen", aus der 2 eine 1 zu machen?


    Ich denke, die Note einfach ändern, geht eh nicht.
    Solange du ja auch die Notengrundlagen belegen kannst (und Arbeitsverweigerung ist nun mal 6 und ist ja auch so bei euch beschlossen worden und trifft alle) wird da nicht viel passieren!

  • Naja, aber einfach eine Klausur verweigern??


    Es ist bei ihm auch nun nicht so, dass neben der 6 nur 1en stehen - da war eine Klausur 1, eine mündliche Beteiligung 2 und eine 1-
    Und auch im ersten Bildungsjahr waren ein paar andere Noten dabei.

  • Ich sage doch, ich dneke, da wird gar nicht viel passieren. Aber letztendlich muss es eh über deinen Schulleiter und je nachdem, wie er das dann handhabt wird dann verfahren. Bei uns ist es z.B. teilweise überhaupt nicht weiter als in sein Büro gekommen ;)


    Und wie gesagt, Klausur verweigern ist Arbeitsverweigerung und mit 6 zu ahnden!

    • Offizieller Beitrag

    ich sehe im Schulrecht von NRW eigentlich nicht die Möglichkeit, dass die Schüler eine Klassenarbeit "verweigern" können. Wenn sie sie nicht mitschreiben, weil sie sich weigern sie mitzuschreiben (was sie getan haben), geben sie quasi ein leeres Blatt ab. Und dann ist die Note halt ungenügend.


    Ob es taktisch und pädagogisch klug von der Kollegin war, auf den Termin zu bestehen (ungeachtet der äußeren Umstände), obwohl die Vorbereitung möglicherweise nicht angemessen war, ist eine andere Frage, dürfte sich aber eigentlich nicht auswirken.


    ACHTUNG: ab jetzt kommen Spekulationen!!!!!!!
    Eigentlich: denn (und da müsste man sich genau schlau machen, ich habe es auch nicht parat) ich kann mir vorstellen, dass das Aufspalten der Einheit, die der Klassenarbeit voranging, auf 2 Schuljahre inkl. der langen Zeitspanne zwischendurch, ggf. beanstandet werden kann. Und damit hätte der Schüler ggf. Chance, gegen die Zeugnisnote vorzugehen.
    Ich weiß aber nicht, ob das bei euch am Berufskolleg anders ist, da du ja nicht
    von Schuljahren sondern von Bildungsgängen sprichst.


    Grüße,


    kl. gr. Frosch


    P.S.: ungeachtet der rechtlichen Rahmenbedingungen hätte ich als Schüler aber auch dumm geguckt, wenn eine Klausur über ein Thema geschrieben wird, welches von den Sommerferien unterbrochen worden wäre. ;)


    Nachtrag: mit dem pädagogischen Bauchgefühl ;) hätte ich die 6 (trotz Arbeitsverweigerung) in dem Moment aber evtl. auch als "Ausrutscher" gewertet.

  • Zitat

    Original von Micky
    Naja, aber einfach eine Klausur verweigern??


    Es ist bei ihm auch nun nicht so, dass neben der 6 nur 1en stehen - da war eine Klausur 1, eine mündliche Beteiligung 2 und eine 1-
    Und auch im ersten Bildungsjahr waren ein paar andere Noten dabei.


    Daraus kannst du dir ja eine Begründung stricken. Auf die Klausurverweigerung würde ich mich nicht stürzen. Vielleicht reichen ja auch die anderen Noten zur "2" und pädagogische Begründungen lassen sich ja auch finden. :tongue:


    LG Tesla

  • Zitat

    Original von Susannea
    Und wie gesagt, Klausur verweigern ist Arbeitsverweigerung und mit 6 zu ahnden!


    Genau da liegt der juristische Denkfehler! Die Verweigerung wird nicht geahndet. Noten sind als Erziehungsmaßnahme verboten. Eine Leistungsverweigerung ist als nichterbrachte Leistung "6" zu nennen. Sprüche wie diese würde ich vor den Schülern und vor allem in der Notenbegründung tunlichst vermeiden. Sollte die Note auf einem Abschlusszeugnis wieder auftauchen, wird sie gerichtsfähig und die Bauchlandung der Schule ist vorprogrammiert.


    LG Tesla

  • Zitat

    Original von Tesla
    Genau da liegt der juristische Denkfehler! Die Verweigerung wird nicht geahndet. Noten sind als Erziehungsmaßnahme verboten. Eine Leistungsverweigerung ist als nichterbrachte Leistung "6" zu nennen. Sprüche wie diese würde ich vor den Schülern und vor allem in der Notenbegründung tunlichst vermeiden. Sollte die Note auf einem Abschlusszeugnis wieder auftauchen, wird sie gerichtsfähig und die Bauchlandung der Schule ist vorprogrammiert.


    LG Tesla


    Zumindest in Berlin wird genau das gemacht, es ist ein Grund einer nicht vorliegenden Leistung beim Schüler, somit wird genau dies so bewertet und ob du nun sagst, es ist die ncoht vorhanderne Leistung oder die Verweigerung der Leistung belibt da vollkommen uninteressant, denn es ist gleich!


    Zitat

    Werden Leistungen nicht erbracht aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu
    vertreten hat, so ist unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des
    Schülers zu entscheiden, ob sie oder er die Note „ungenügend“ erhält


    Achso und nein, in Berlin sind sie nicht verboten, es sind vorrangig andere Mittel zu nutzen.

  • Wenn die 6 nicht gewertet werden darf, frage ich mich, was man sich als Schüler so alles rausnehmen kann. Die Parallelklasse hat die Klausur geschrieben - ist es nicht unfair denen gegenüber?
    Ich werde die Note bis zur letzten Instanz vertreten - hat der entsprechende Schüler, der übrigens älter als ich ist doch im Gespräch mit der Sozialpädagogin gesagt, dass er ja nun leider damit leben müsse, dass er sich die 1 auf dem Zeugnis nun versaut hat.


    Da kann ich nur den Kopf schütteln.
    Die ganze Klasse fiel ständig (auch wegen einer laissez-fairen Klassenleitung) durch Impertinenz und Selbstüberschätzung auf.
    Sollte das nun belohnt werden??

    • Offizieller Beitrag

    Zur rechtlichen Grundlage: Micky, ich war (warum auch immer) davon ausgegangen, dass du aus NRW kommst?
    Das ist evtl. für Hilfestellung in diesem Fall wichtig zu wissen. (Siehe Susanneas Hinweis zum Vorgehen in Berlin). In NRW ist es nämlich so, dass man die Leistung mit 6 bewerten darf (das leere Blatt), aber wie Tesla sagt, die Klausurnote nicht als Sanktion formulieren darf.


    Wenn die Kollegin die 6 so argumentiert hat (unter Zeugen), dürfte der Schüler ggf. Chancen haben, da die Zeugnisnote aufgrund von unangemessen vergebener Noten entstanden ist.


    kl gr. Frosch

  • Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Wenn die Kollegin die 6 so argumentiert hat (unter Zeugen), dürfte der Schüler ggf. Chancen haben, da die Zeugnisnote aufgrund von unangemessen vergebener Noten entstanden ist.


    Ähm, da aber eine Bildungsgangskonferenz die Klausur als mit "ungenügend" zu bewerten eingestuft hat, sollte das wohl das ausschlaggebende sein, denke ich.

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