Lohnfortzahlung Krankheitsfall?

  • Mal eine allgemeine Frage:


    Ist die Lohntfortzahlung bei Lehrern im Krankheitsfall unterschiedlich (Beamter/Vertretungslehrer)? Wenn ja, wie sieht das in beiden Fällen aus in Rheinland-Pfalz?
    Kenne von Bekannten nur, dass Gehalt 6 Wochen normal vom rbeitgeber gezahlt wird & danach die KK einen Teil übernimmt.
    Bei Lehrern anders?

  • Für Beamte und Arbeitnehmer (neuer Begriff, nachdem die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern aufgehoben wurde) gelten völlig unterschiedliche (gesetzlich geregelte) Systeme.


    Als Arbeitnehmer bekommt man im Krankheitsfall 6 Wochen lang sein normales Gehalt vom Arbeitgeber weiterbezahlt, wie es im "Entgeltfortzahlungsgesetz" geregelt ist. Danach gibt es das (niedrigere) Krankengeld von der Krankenkasse. Details kann man im Gesetz nachlesen bzw. bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen.


    Beamte sind aufgrund der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" * - diese Formel wird immer dann bemüht, wenn es darum geht, vermeintliche oder tatsächliche Privilegien zu verteidigen - in einer deutlich besseren Lage.


    Wenn ein Beamter arbeitsunfähig wegen Krankheit ist, bekommt er sein normales Gehalt weiterbezahlt, zunächst ohne Rücksicht auf die Dauer der Erkrankung. Wenn der behandelnde Arzt attestiert, dass zur Wiedereingliederung in der Rekonvaleszenzphase eine Minderung der Arbeitszeit notwendig ist, wird dies von der personalverwaltenden Dienststelle (das ist nicht die Schulleitung, sondern das Regierungspräsidium oder die jeweilige Bezirksregierung) problemlos genehmigt. Diese Personalstelle hat aber das Recht, langfristig erkrankte Beamte vom Amtsarzt begutachten zu lassen. Wenn dieser eine dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt, dann muss der Beamte in den Ruhestand versetzt werden.


    Um ein Beispiel zu geben: Ein an Krebs erkrankter Kollege fällt 6 bis 8 Monate an der Schule aus, danach kommt er mit einem Attest wieder, das für die folgenden 6 Monate eine halbierte Arbeitszeit beantragt, und weil die Genesesung keine schnellen Fortschritte macht, wird das Attest um weitere 6 Monate verlängert: Dies alles bringt den Kollegen nicht in finanzielle Schwierigkeiten, weil sein Gehalt die ganze Zeit über ungekürzt weiterläuft.


    * Erläuterung zu den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums": Der Beamte ist durch den Amtseid (Treue, Hingabe, Streikverbot , usw.) an seinen Arbeitgeber gebunden; dieser übernimmt im Gegenzug eine lebenslange Fürsorgepflicht, zu der auch die "amtsangemessene Alimentation" (vulgo: Gehalt) gehört, unabhängig davon, ob der Beamte jetzt gesund oder krank ist.


    edit: Tippfehler

Werbung