Ordnungsmaßnahmen

  • Hallo,


    ich habe einen Schüler der 8. Klasse, der wegen permanenter Unpünktlichkeit zur 1. Stunde einen schriftlichen Verweis erhalten hat.
    Leider hat diese Maßnahme keine richtige Wirkung gezeigt. Auch Elterngespräche änderten nichts an der Situation, dass er immer noch etwa einmal in der Woche zu spät kommt.
    Was ratet ihr mir, was ich als nächstes tun soll? Welche Ordnungsmaßnahme müsste als nächstes greifen?
    Ich freue mich über Ratschläge.
    Marie

  • SchulG § 53 schlägt folgendes vor:


    (3) Ordnungsmaßnahmen sind


    1. der schriftliche Verweis,
    2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
    3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
    4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
    5. die Entlassung von der Schule,
    6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
    7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.


    Quelle: http://www.schulministerium.nr…aragraph.jsp?paragraph=53

  • Ich würde mal damit anfangen, dass ich den Schüler die verpasste Zeit konsequent nachholen lasse, mit pädagogischem "Zuschlag". Sobald 30 Minuten zusammen sind den Eltern einen Brief zukommen lassen, dass der Schüler am nächsten Tag eine Stunde länger bleibt und ihn dann mit einem Aufgabenzettel in eine andere Klasse setzen.

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