Hallo allerseits,
kann mir jemand von euch eine gesicherte Information bezüglich der Halbarkeit des 1.Staatsexamens (RS) in Baden-Württemberg geben. Ich habe an der PH gehört, dass man bis zu vier Jahre warten kann, bis man mit dem Referendariat beginnt. Verstreicht mehr Zeit, kann ggf. eine Nachprüfung verlangt werden. Nun frage ich mich, wie verlässlich diese Aussagen sind und was es mit dieser ominösen Nachprüfung auf sich hat. Ich verstehe eigentlich überhaupt nicht, dass ein 1.Staatsexamen "verfallen" kann. Vielleicht weiß ja jemand von euch mehr.
Freue mich über Antworten
Lg L