Kind krank: darf ich zu Hause bleiben?

  • Hallo,
    an alle Mamis unter euch (oder auch gerne an diejenigen, die sich auskennen):
    Mein Sohn (18 Mo.) ist zur Zeit krank und ich habe vom Kinderarzt eine Bescheinigung bekommen, dass Pflege und Betreuung notwendig sind. Reicht das als "Entschuldigung" aus, wenn ich morgen meinen Dienst nicht antrete oder muss ich auch noch in irgendeiner Weise "belegen", dass keine andere Person außer mir dies übernehmen kann? Der Kleine weint halt ganz fürchterlich nach seiner Mama und bleibt nicht bei den sonstigen Betreuungspersonen. Außerdem gebe ich ihm lieber selbst die Medikamente, die er braucht.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Du darfst zu Hause bleiben. Die Zahl der Tage pro Jahr ist aber begrenzt. Die Bescheinigung des Kinderarztes reicht aus. Du musst sie an den Sonderurlaubsantrag anheften.

  • Du hast Anspruch auf "Kind-krank-Tage" . Also: Klar bleibst du zu hause, wenn dein Zwerg krank ist. Kann ja sein, dass dein Mann verhindert ist. Aber selbst, wenn nicht..... geht ja auch niemanden etwas an :)
    Du rufst einfach in der Schule an und gibst bescheid, dass du nicht kommst.
    Gut ist, wenn du sagen kannst, wie lange und voraussichtlich zu hause bleibst, damit die Schule besser planen kann.


    LG Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Danke für eure Antworten! Ich glaube ich stehe im Moment auf dem Schlauch. Sonderurlaubsantrag? Muss ich mir den im Netz runterladen oder erst in der Schule holen, wenn ich wieder dort bin? Anrufen ist ja klar, aber ich wusste gar nicht, dass die Angelegenheit so einen "Rattenschwanz" mit sich zieht...

  • Hi, den Antrag bekommst du normalerweise vom Direktor oder Konrektor. Ich unterschreib den immer, wenn ich nach solch einem "Kind-Krankheits-Tag" wieder in der Schule bin. Und der Antrag geht wieder an den Direx. So läuft es jedenfalls in NDS.... Und hier habe ich pro Kind für ein Schuljahr 4 Tage im Falle einer Krankheit des Kindes.... LG

  • Zitat

    Original von Anja82
    Ich muss bei mir nur die Krankmeldung abgeben.


    In Hamburg hat man 10 Tage pro Erziehungsberechtigten.


    LG Anja


    Hier in NRW ist das Einkommensabhängig. Dafür hat man aber jeder 10 Tage pro Kind. Natürlich gehen auch mehr Tage, dann aber als unbezahlter SU.


    Grüße
    Peter

  • Als Beamter hat man nicht so viele Kinderkrankentage. was mich immer stutzig machte. Beamtenkinder sind wohl weniger krank?!
    Aber da die priv. KK eben nicht wie die gesetzl. zahlt, hat der AG das so geregelt.
    Ich war im letzten Jahr schon über 10 Tage mit dem Kind zu Hause, da es nicht anders ging. Wieviel Geld es weniger für mich gab, da ja für Beamte nur 3-4 Tage Kinderkrankentage sind, weiß ich nicht.


    Jedenfalls brauchst du dich nicht zu sorgen, wenn du wieder da bist, suchst du dir das Formular heraus, heftest den Krankenschein ran und lässt es über die Schulpost einschicken.


    Schulleitung muss unterschreiben.

  • Hallo,
    leider kann ich keine Antwort beitragen, sondern möchte mal eben noch eine Zwischenfrage dazu stellen: gelten die 4 Krankheitstage, die man für's Kind nehmen kann, jeweils für ein Schuljahr oder für ein Kalenderjahr?


    Gute Besserung!

    "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht."
    (afrikanisch)

  • Kennt jemand von Euch die genaue Regelung für Beamten in Rheinland-Pfalz?
    Ist es richtig, dass es nur 4 Fehltage fürs kranke Kind gibt? Und was passiert danach? Ist unbezahlter Sonderurlaub die einzige Möglichkeit?
    Danke!

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