Hallo, ich bins nochmal.
... mit einer weiteren Frage:
ich möchte gerne als Lehrer aus familiären Gründen das Bundesland wechseln und dafür einen Ländertausch beantragen.
Statt Tausch Zug um Zug gibts ja mittlerweile auch seit 2001 einfach eine Freistellung des Bundeslandes, sofern man im neuen Bundesland eine Stelle bekommt. Informationen dazu gibt es hier:
http://www.gew-hamburg.de/einstellungsinfos.html
Dort steht, dass ein Bundesland diese Freigabe nur höchstens zweimal verweigern sollte.
Aber bevor das ganze überhaupt vom Land "verweigert" werden kann, muss mich doch erst einmal mein Direktor freigeben.
Und wie siehts mit dem aus? Kann der das so oft verweigern wie er will?
Hat jemand von euch vielleicht Wissen oder eigene Erfahrungen dazu?
Herzlichen Dank im Voraus für die Antworten!