Bewertungspflicht

  • Leider stehe ich völlig auf dem Schlauch was folgende zwei Dinge angeht. Auch die Recherche im Internet hat nicht viel geholfen.


    1. Wo genau steht (es handelt sich um RS in NRW), dass ich als Lehrer einen Schüler einen Schüler bewerten muss?
    Es geht um das Thema Leistungsbewertung, welches ich mit einer Bekannten, die nicht im Schuldienst ist (aber nun Kinder in der Schule hat), diskutiert habe. Ich meine, dass es eine Bewertungspflicht gibt.


    2. Ab wievielen Stunden Anwesenheit muss ich eine Zeugnisnote erteilen oder nicht bewertbar schreiben? Die Meinungen in meinem Kollegium gehen weit auseinander.
    Konkreter Fall: Eine Schülerin war an 8 von 20 Unterrichtsstunden anwesend. Von den 12 Fehlstunden sind 10 entschuldigt.
    Wie haben uns in der Schule darauf geeinigt, dass die Schülerin eine Note bekommt. Ich hätte nun gern gewusst, wie das eigentlich genau geregelt ist.


    Danke für die Hilfe.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.


    Hast Du schon einmal einen Blick in unser Schulgesetz geworfen?


    http://www.schulministerium.nr…hulG_Info/Schulgesetz.pdf


    Und hast Du schon einmal einen Blick in die APO-SI geworfen?


    http://www.schulministerium.nr…hulrecht/APOen/index.html


    Dort findet man auch:


    http://www.schulministerium.nr…g/Leistungsbewertung.html



    Das lässt sich durch sinnvolle Suchbegriffe bei Google problemlos recherchieren.


    Gruß
    Bolzbold

  • Den §48 des Schulgesetzes habe ich gelesen.
    Da steht aber nicht, ob ich verpflichtet bin, sondern nur wie ich zu bewerten habe. Im Grunde genommen sagt es das ja auch.
    Für meine Bekannte, die gerade dabei ist sich mit der Grundschullehrerin ihres Sohnes anzulegen, reicht das nicht. Mir selbst ist das klar.


    Der Fall zwei wird da auch nicht erwähnt. Die Meinungen in meinem Kollegiumund bei der Schulleitung gehen von bewerten bei mindestens 4 Stunden Anwesenheit bis 1/3 der Stunden muss die Schülerin da gewesen sein. Im Schulgesetz habe ich nichts gefunden.


    Der 2.Link von dir weist auf eine GS Seite. Es handelt sich aber um eine Realschule (insbesondere im zweiten Fall). Die Seite habe ich geradenoch mal gelesen. Schade, ich hätte schon gern eine genaue Angabe (anzahl der anwesenden Stunden) gefunden.



    Aber trotzdem Danke für die Antwort.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    Einmal editiert, zuletzt von Ruhe ()

  • würde mal sagen, dass es im Ermessen des Lehrers liegt. Aber wie soll man einen Schüler bewerten, der noch nicht mal in der Hälfte der Stunden anwesend war? ?(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ruhe
    Den §48 des Schulgesetzes habe ich gelesen.
    Da steht aber nicht, ob ich verpflichtet bin, sondern nur wie ich zu bewerten habe. Im Grunde genommen sagt es das ja auch.
    Für meine Bekannte, die gerade dabei ist sich mit der Grundschullehrerin ihres Sohnes anzulegen, reicht das nicht. Mir selbst ist das klar.


    Nun ja, für individuelle Rechtsauffassungen können wir ja nichts. Es wäre in diesem Fall aber mehr als peinlich, wenn ein Verwaltungsgericht dies Deiner Bekannten "erklären" müsste. Ein Fachanwalt im Verwaltungsrecht könnte aber zumindest auch über hinreichende Kenntnisse verfügen und zumindest argumentativ überzeugen. Ob man das dann annimmt, ist natürlich eine andere Sache.


    Zitat


    Der 2.Link von dir weist auf eine GS Seite. Es handelt sich aber um eine Realschule (insbesondere im zweiten Fall). Die Seite habe ich geradenoch mal gelesen. Schade, ich hätte schon gern eine genaue Angabe (anzahl der anwesenden Stunden) gefunden.


    Den Link habe ich, nachdem mir der Fehler aufgefallen war, noch vor Deiner Antwort, korrigiert. Der aktuelle Link verweist auf alle Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.


    Für Fall zwei hättest Du Dir den dritten Link ansehen müssen.


    Es gibt keine verbindliche Vorschrift oder Quoten. Daher werden bei uns solche Fälle auch entsprechend diskutiert und Lösungsalternativen erarbeitet.


    Gruß
    Bolzbold

  • Danke für die Antworten.


    Für Fall 2 haben wir eine schulinterne Lösung gefunden. Die Schülerin bekommt eine Note, wie schon oben beschrieben.
    Es hätte ja sein können, dass es Vorschriften für solche Fälle gibt, die diese genau regeln. Darum ging es mir. Dazu habe ich nunmal nichts gefunden. Warum, weiß ich ja jetzt.


    Meiner Bekannten werde ich entsprechendes sagen. Dann soll sie sich eben mit der Lehrerin zoffen. Wäre nicht das erste Mal.


    Bolzbold: Ich habe gerade gelesen, dass du deinen Link verändert hast. Ich habe deine Antwort ziemlich schnell nach Erscheinen gelesen und nicht mehr darauf geguckt, dass er verändert wurde. Als ich ihn gelsen habe, standnoch GS da.
    Beim nächsten Mal werde ich mir die Mühe machen vor und während dem Antworten zu schauen ob jemand seine Ausführungen mehrfach ändert. Nicht das ich jemanden falsch zitiere. Sorry.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ruhe
    Beim nächsten Mal werde ich mir die Mühe machen vor und während dem Antworten zu schauen ob jemand seine Ausführungen mehrfach ändert. Nicht das ich jemanden falsch zitiere. Sorry.


    Die entsprechende Ausführung habe ich genau einmal geändert, als ich nach dem "Ursprungsposting" von mir gesehen habe, dass ich mich mit der Schulform vertan hatte. Ist auch wurscht. Jetzt stimmt's ja.

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