Leider stehe ich völlig auf dem Schlauch was folgende zwei Dinge angeht. Auch die Recherche im Internet hat nicht viel geholfen.
1. Wo genau steht (es handelt sich um RS in NRW), dass ich als Lehrer einen Schüler einen Schüler bewerten muss?
Es geht um das Thema Leistungsbewertung, welches ich mit einer Bekannten, die nicht im Schuldienst ist (aber nun Kinder in der Schule hat), diskutiert habe. Ich meine, dass es eine Bewertungspflicht gibt.
2. Ab wievielen Stunden Anwesenheit muss ich eine Zeugnisnote erteilen oder nicht bewertbar schreiben? Die Meinungen in meinem Kollegium gehen weit auseinander.
Konkreter Fall: Eine Schülerin war an 8 von 20 Unterrichtsstunden anwesend. Von den 12 Fehlstunden sind 10 entschuldigt.
Wie haben uns in der Schule darauf geeinigt, dass die Schülerin eine Note bekommt. Ich hätte nun gern gewusst, wie das eigentlich genau geregelt ist.
Danke für die Hilfe.