Liebe Leute,
einigermaßen fassungslos wende ich mich an Euch mit der Bitte um Rat: Habe von einem Fall gehört, von dem, wie ich finde, die Beteiligten notgedrungen und selbstredend auch die Allgemeinheit immer und grundsätzlich mitsamt ihren pädagogischen Grundsätzen selbst betroffen sind: ein Fall, indem eine vorgesetzte Behörde den unzweifelhaft nachgewiesenen sexuellen Missbrauch eines Kollegen an anderer Stelle / Schule dadurch zu regeln sucht, indem sie den Kollegen kurzerhand abordnet. Eine Vorverurteilung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Was tun? Ungute Gedanken, was die moralische Integrität der Erfinder solcher "Lösungsstrategien" betrifft, mischen sich mit dem Zorn über das eigene Zögern, hier das eigentlich Richtige zu tun und dabei dienstrechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen.