Sexueller Missbrauch - Ahndung durch Versetzung?

  • Liebe Leute,


    einigermaßen fassungslos wende ich mich an Euch mit der Bitte um Rat: Habe von einem Fall gehört, von dem, wie ich finde, die Beteiligten notgedrungen und selbstredend auch die Allgemeinheit immer und grundsätzlich mitsamt ihren pädagogischen Grundsätzen selbst betroffen sind: ein Fall, indem eine vorgesetzte Behörde den unzweifelhaft nachgewiesenen sexuellen Missbrauch eines Kollegen an anderer Stelle / Schule dadurch zu regeln sucht, indem sie den Kollegen kurzerhand abordnet. Eine Vorverurteilung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Was tun? Ungute Gedanken, was die moralische Integrität der Erfinder solcher "Lösungsstrategien" betrifft, mischen sich mit dem Zorn über das eigene Zögern, hier das eigentlich Richtige zu tun und dabei dienstrechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

    Einmal editiert, zuletzt von stranger ()

  • Zitat

    Original von stranger
    ... mischen sich mit dem Zorn über das eigene Zögern, hier das eigentlich Richtige zu tun und dabei dienstrechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen.


    Kurze Gegenfrage:
    Was wäre denn das "eigentlich Richtige", was wir als kleine Lehrer in der Lage sind dagegen zu tun?

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Mein 1. Gedanke: Ich würde das Befremden und die Fassungslosigkeit, die Du uns hier beeschrieben hast, in einen Brief zum Ausdruck bringen, diesen von anderen "Betroffenen" unterschreiben lassen und an die zuständige Behörde schicken. Das wäre allerdings aus meiner Sicht nur das Mindeste, was Du tun könntest.

    Beste Grüße
    von und aus dem Kiefernwald

  • Kurze Gegenfrage:
    Was wäre denn das "eigentlich Richtige", was wir als kleine Lehrer in der Lage sind dagegen zu tun?[/quote]


    Gute Frage, leichte Antwort: §176 StGB.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

  • Was heißt: "Eine Vorverurteilung ist in diesem Fall ausgeschlossen." Es gibt also ein rechtskräftigers Urteil?

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Zitat

    Original von stranger
    Gute Frage, leichte Antwort: §176 StGB.


    Ich soll also jemanden einsperren? Wo? bei mir im Keller?


    Nee im Ernst. Meine Frage war, was kann ich als kleiner Lehrer dagegen tun.


    Du hast doch davon gesprochen, das "einzig Richtige" zu tun? Deshalb nochmal meine Frage: was soll das deiner Ansicht nach sein? Beschweren, Unterschriftsaktion, was genau. Werde doch mal konkreter...

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

    • Offizieller Beitrag

    Gegen sexuell übergriffige Erwachsene muss Anzeige erstattet werden. Alles andere finde ich undenkbar. Ich wüsste keinen Grund, warum das im Bereich Schule anders sein sollte als in "der freien Wildbahn".
    Ich kann auch nicht erkennen, was Unterschriftenaktionen etc bringen sollen - soll er statt an die andere Schule abgeordnet zu werden, lieber doch an der alten weitermachen? Oder einen gemütlichen Bibliotheksjob bekommen als "Strafe" für sein Verhalten?
    Das Schonen und Decken von sexuell übergriffigen Straftätern in Systemen wie Schule, Heim oder Arbeitsplatz ist eine schlimme Sache.


    Einzig wichtiges Kriterium ist m.E immer, dass die Opfer geschützt werden müssen.


    Aus der Ferne ist die Lage /der Aktionsradius schwer zu beurteilen - da man nicht weiß, ob und was die Eltern wissen/tun werden, wie die Beweislage ist, wo der 'Kollege' jetzt ist... Wenn es "keine Vorverurteilung" gibt, heißt das, er ist nach einem Gerichtsurteil zurück an der Schule und es gab einen neuen Vorfall? Oder wie? Ich kann mir das alles noch nicht so recht zusammenreimen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    3 Mal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Möglichkeit 1: die strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit anleiern (BezReg & Schulamt, für die die Sache offenbar eher harmlos ist, sehen hier keine Notwendigkeit)


    Möglichkeit 2: die KollegInnen der Schule, die es geschafft hat, den Typen vor die Tür zu setzen, einladen, um Rat fragen,... womit wieder ein Stück Öffentlichkeit hergestellt wäre


    Möglichkeit 3: die Eltern & Kinder der eigenen Schule ansprechen


    Möglichkeit 4: angesichts der eigenen Fortbeschäftigung in einem Regierungsbezirk, in dem man solche Sachen so behandelt - kündigen


    Ein rechtskräftiges Urteil gibt es nicht, wird es auch nie geben, wenn man dieses Thema so behandelt und denen vertraut, die dienstrechtlich das Sagen haben. Tatsächlich ist der Vorwurf so massiv, dass man die Versetzung aber als Schuldeingeständnis verstehen muss.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

  • Ich finde die hier gegebenen Infos allesamt doch sehr dürftig.


    Wer hat hier wen sexuell missbraucht? Ob es deine Schule betrifft bzw. dieser Kollege oder die missbrauchte Person an eine ganz andere Schule abgeordnet werden soll, ist mir auch nicht klar.
    Auch scheinen alles Infos vom Hören sagen zu sein.
    Nur aus der Versezung auf eine tatsächliche Schule zu schließen ist wohl auch nicht immer zuverlässig. Manchmal will man sich auch nur Gerüchten entziehen.
    Daraus nun den Schluss zu ziehen ggf. selbst zu kündigen statt Mitglied eines solchen Systems zu sein klingt mir doch etwas strange, Stranger.


    Bevor ich mich also inhaltlich weiter äußere bräuchte ich zunächst einmal mehr Infos als die Bruchstückchen aus deinen Posts.

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