Hallo, weiß jemand, ob man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt noch 100% Gehalt bekommt, praktisch erst 2 Monate nach Geburt die 65% Elterngeld für weitere 10 Monate???
Blick nicht ganz durch.
Grüße. mona
Hallo, weiß jemand, ob man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt noch 100% Gehalt bekommt, praktisch erst 2 Monate nach Geburt die 65% Elterngeld für weitere 10 Monate???
Blick nicht ganz durch.
Grüße. mona
Ja, du erhältst den kompletten Mutterschutz (mindestens 8 Wochen nach der Geburt) das volle Gehalt.
Danach dann bis zum Ende des 12. Lebensmonates eben die 65% (oder mehr bzw. maximal 1800 Euro).
Es sind übrigens keine 10 Monate, weil 8 WOchen keine 2 Monate sind, zumal es eben auch mehr sein kann!
Hallo,
nachdem ich lange Zeit dachte, es sei anders habe ich jetzt auch begriffen, dass eine Lehrerin 8 Wochen nach der Geburt das volle Gehalt bekommt und dann noch (ca.) 10 Monate Elterngeld.
Leider ist mein Schulleiter anderer Meinung.
Hat jemand einen Text von offizieller Stelle, wo das nachzulesen ist?
Für NRW am besten?
Bis mir die Bez-Reg oder die LBV oder die zuständige Elterngeldstelle antworten oder ans Telefon gehen ist eher das Kind da...
Ich habe leider nur eine Stelle gefunden, die genau diese Regelung für Fälle beschreibt, in denen die Mutter bei einer Krankenkasse ist und demnach in den ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld bekommt.(siehe unten). Das passt auf uns als privatversicherte nicht...
Wäre toll, wenn mir jemand Helfen könnte.
Gruß,
Jooge
http://www.elterngeld.nrw.de/e…ufigeFragen/index.php#fr5
"Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, wird auf die Zeit, für die der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet, auch, wenn sie für die Dauer der Schutzfrist kein Elterngeld beantragt."
Hallo Jooge!
Du müsstest schon etwas mehr zu diner Situation schrieben.
Wie bist du versichert?
Bist du verbematet?
In welchem Bundesland, wenn du verbeamtet bist (wobei das evtl. im Profil steht, kann ich gerade nicht sehen!)?
UNd was hat der Schulleiter damit zu tun?
Hallo,
naja, dass ich privat versichert bin hab ich geschrieben, dass es um NRW geht auch und dass man als Lehrer nur privatversichert ist, wenn man verbeamtet ist, dürfe ja wohl klar sein...
Und zu meinem Schulleiter gibt es nicht mehr zu sagen als das, was ich geschrieben habe.
?!
Jooge
ZitatAlles anzeigenOriginal von Jooge
Hallo,
naja, dass ich privat versichert bin hab ich geschrieben, dass es um NRW geht auch und dass man als Lehrer nur privatversichert ist, wenn man verbeamtet ist, dürfe ja wohl klar sein...
Und zu meinem Schulleiter gibt es nicht mehr zu sagen als das, was ich geschrieben habe.
?!
Jooge
DAnn kann ich dir auch nciht helfen, wenn für dich alles klar ist.
Warum sollte ein Mensch als Lehrer nicht auch ohne Beamtenstatus privat versichert sein, darf er das dann diener Meinung nach nicht?!?
Aber da das ja alles klar ist, dann viel Spaß beim Warten auf die Antworten von den Ämtern, die ja oft auch ekien Ahnung haben!
Du könntest natürlich auch im Landesbematengesetz nachschlagen! Muss dein Schulleiter übrigens auch haben. Personalstelle scheints ja keine zu geben!
Hallo,
"Warum sollte ein Mensch als Lehrer nicht auch ohne Beamtenstatus privat versichert sein, darf er das dann diener Meinung nach nicht?!?"
Doch, darf er, ist aber eher die Ausnahme. Ich bin jedenfalls verbeamtet.
Kannst du mir auch inhaltlich antworten?
Es geht mir lediglich um eine offizielle Textstelle, die Regelung an sich ist mir klar (wurde hier schon oft besprochen).
Gruß,
Jooge
ZitatOriginal von Jooge
Kannst du mir auch inhaltlich antworten?
Es geht mir lediglich um eine offizielle Textstelle, die Regelung an sich ist mir klar (wurde hier schon oft besprochen).
Habe ich doch, es steht im Landesbeamtengesetz,
dies müßte ich aber erst raus suchen und dazu habe ich bei dem Ton und meiner wenigen Zeit weder Zeit noch Lust dies für dich zu tun!
Es bleibt aber immer noch die Frage, was der Schulleiter damit zu tun hat, der regelt doch die Bezahlung nicht und alles andere teilt dir die Personalstelle (bzw. Bezügestelle) mit, die auch dafür erster Ansprechpartner sein sollte.
Hallo,
danke für deine Antwort.
Es tut mir leid, dass mein Ton unangemessen rüber kam. Das war so nicht gemeint. Wahrscheinlich klang das beim Lesen für dich so, weil dir klar wurde, dass zwei von drei Fragen, die du zu meiner Situation gestellt hast, überflüssig waren. Das ist schon eher unangemessen.
Dass mit dem Landesbeamtengesetz ist eine nette aber falsche Idee. Da es sich beim Elterngeld um eine Regelung des Bundes handelt, ist das Bundesgesetz "zum Elterngeld und zur Elternzeit" die richtige Anlaufstelle.
Leider ist aber auch dort nur der Fall "Mutterschaftsgeld" beschrieben. Und der trifft nunmal auf privatversicherte nicht zu.
Und weil es dich so brennend interessiert: Der Schulleiter regelt nicht die Bezahlung sondern die Stellenausschreibungen. Und die sind davon abhängig, wann das Elterngeld endet. Und das will ich ihm mit einer sntsprechenden Textstelle deutlich machen.
Uff, ganz schön viel Umsatnd für eine simple Textstelle.
Gruß,
Jooge
Du hast scheinbar deine Frage nicht klar gestellt.
Du fragst, wo steht, dass du 8 Wochen nach der Entbindung dein volles Gehalt bekommst, das steht im Landesbeamtengesetz.
Wenn du wissen willst, wo die Anrechnugn beim Elterngeld steht, das steht im BEEG, was nur fürs Elterngeld für dich gilt, nicht für die Elternzeit!
Google hätte dir sicher auch gezeigt wo, wenn du es gewollt hättest
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html Absatz 1! Dort steht eindeutig, dass dies auch für Dienstbezüge gilt und die erhältst du, kein Gehalt!
Achso und Elterngeld endet dann, wenn du es willst und das kann jeder Zeitpunkt sein und das wieso und warum geht auch deinen Schulleiter nichts an!
Hallo Susanna,
danke für deine Antwort. Die hilft mir weiter!
Ich diesem Paragraphen des BEEG hatte ich gewühlt, aber die Passage mit den Dienstbezügen ist mir durchgegagngen. Du hast mich ja aber mit der Nase draufgeschubst. Danke!
Jetzt kann ich meinem Schulleiter zeigen, dass das Elterngeld bereits nach 12 Monaten nach der Geburt endet und nicht - wie er meint - 12 Monate nach Ende des Mutterschutz'. Das ist wichtig für ihn wegen der Stellenausschreibung für meine Vertretung.
Danke für deine Mühe.
Liebe Grüße,
Jooge
Hallo, was ich merkwürdig finde ist, dass ich mal gelesen habe, dass privat Versicherte eine Einmalzahlung von 210,-? erhalten während des Mutterschaftsurlaubes.
Beantragen wir das auch oder gilt das nur für Selbstständige?
Wir bekommen ja schließlich unser Gehalt in den 12 Wochen normal weiter bis das Elterngeld beginnt.
Weiß jmd. was?
ZitatOriginal von moanakea
Hallo, was ich merkwürdig finde ist, dass ich mal gelesen habe, dass privat Versicherte eine Einmalzahlung von 210,-? erhalten während des Mutterschaftsurlaubes.
Beantragen wir das auch oder gilt das nur für Selbstständige?
Wir bekommen ja schließlich unser Gehalt in den 12 Wochen normal weiter bis das Elterngeld beginnt.
Weiß jmd. was?
Das gilt für alle privat Versicherten, die nicht verbeamtet sind!
HIer ist eine tolle Übersicht:
http://www.schwanger-in-bayern…en/mutterschaftsgeld.html
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