Freigabeerklärung eines Bundeslandes

  • Liebe Kollegen,
    eine kurze Frage, die sehr wichtig für mich ist. Ich beabsichtige eventuell aus Sachsen in ein anderes Bundesland zu wechseln (Grund: Stundenkürzungen, etc.). Dazu habe ich eine unbefristete Freigabeerklärung beim zuständigen "Regionalschulamt" gestellt.


    Können mir aus dieser unbefristeten Freigaberklärung irgendwelche negative Konsequenzen entstehen, insofern ich in den Altbundesländern keine geeignete Stelle finde? Zum Beispiel: ein Auslaufen des Arbeitsvertrages oder eine Versetzung an eine andere Schule, da man ja ausgeplant wurde?

  • Wenn du verbeamtet bist (davon gehe ich jetzt mal aus, sonst bräuchtest du keine Freigabeerklärung) kann dein Vertrag nicht auslaufen. Versetzt werden kannst du als Beamter immer und dass der Schulleiter im Falle des Falles eher einen Kollegen versetzen lässt der eh weg will, als einen der bleiben möchte, mag durchaus sein. Das kann aber nur passieren, wenn an deiner aktuellen Schule ein längerfristiger Überhang droht.

  • Betrifft das Thema noch jemanden?
    Ich möchte nächstes Jahr gerne wieder nach Sachsen-Anhalt, ich wohne auch dort. Arbeite aber im 30km entfernten Sachsen.
    S-A möchte eine Freigabeerklärung. Wie hat sich Sachsen bei euch damit angestellt, falls mal eine beantragt wurde?

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