Sehr spezielle Frage zum Thema "Vornote"

  • Es geht um die Erzieherausbildung - man kann in der Erzieherausbildung auch noch das Fachabi machen. Dazu darf man bei den Vornoten keine 5 "im Gepäck" haben.


    Nun habe ich eine Frage zu den Vornoten:


    Was für eine Vorschrift gibt es da, welche Noten in die Vornote eingerechnet werden?
    Erstreckt sich das über mehrere Schuljahre oder nur über ein Schuljahr?

  • In welchem Bundesland bist du denn?


    Im letzten Schuljahr habe ich den Erziehern in der Oberstufe meine Englischnote des laufenden Schuljahres (also nur Oberstufe, Unterstufe war irrelevant) als Vornote gegeben.


    Weiß aber nicht wie das jetzt ist, da ich dieses Jahr nicht mehr bei den Erziehern bin und es eine neue BBS-VO gibt.

  • So kenne ich es auch (NRW) - nun haben aber abstruse Umstände dazu geführt, dass alle Schüler am Ende der Ausbildung eine "Bildungsgangnote" auf dem Zeugnis haben - also alles aus den beiden Jahren.


    Ich würde nun gerne wissen, ob das bei einer Schülerin, die Fachabi machen will, legal ist bzw. ob das generell legal ist.

  • Zitat

    Original von Micky


    Ich würde nun gerne wissen, ob das bei einer Schülerin, die Fachabi machen will, legal ist bzw. ob das generell legal ist.


    In der neuen niedersächsischen BBS VO steht ja geschrieben, dass in der BFS Pflegeassistenz die Vornote aus beiden Jahren gebildet wird. In den anderen Fächern sind wir zu dem SChluss gekommen, dass es nicht so klar formuliert ist und dass deshalb die Fachkonferenz einen Beschluss dazu fassen muss / kann. Hängt jetzt von euren Vorgaben ab, aber oft sind die ja gar nicht so präzise und es gibt Spielräume.

  • Ja, da gibt es extrem viele Spielräume. Mir ist wichtig, dass ich alle Schüler gleich behandele - also entweder bekommen alle eine Bildungsgangnote oder eine Jahrenote. Vielleicht geht es ja sogar, dass alle eine Quartalsnote bekommen.

Werbung