Anfrage Staatsexamen / Maximale Studiendauer

  • Hallo liebe Community,


    ich lese das Forum schon länger, habe mich aber erst heute angemeldet. Ich habe eine Frage und brauche Rat.


    Kurz zu mir: ich studiere in Bayern auf Lehramt Realschule (Englisch/Geschichte) und bin jetzt im 12. Semester.An meiner Zulassungsarbeit schreibe ich gerade. Ansonsten bin ich - bis auf 1 Schein - scheinfrei.


    EWS Staatsexamen ist abgelegt (Ende 2009), bis dahin ging auch alles problemlos und nach Plan.
    Meine Frage betrifft die maximal zulässige Gesamtstudiendauer. Ich habe die Regelstudienzeit deutlich überschritten, das weiss ich.
    Laut LPO1, so wie ich das verstanden habe, gilt das Erste Staatsexamen einmalig als nicht bestanden, wenn man es versäumt hat, sich nach dem 11. Semester für das Staatsexamen anzumelden. Stimmt das so, und wenn ja: wird das irgendwo vermerkt? Ich habe bisher keine Benachrichtigung darüber bekommen.


    Das Problem bei mir war, dass ich nach EWS Ende 2009 in ein tiefes Loch gefallen bin (zumal ich zu der Zeit fast 200 Kilo wog und es mir gesundheitlich nicht so gut ging) und das letzte Jahr mich um meine persönlichen Probleme kümmern musste (habe langfristig bisher über 50 Kilogramm abgenommen). Ich habe dabei das Studium absolut vernachlässigt (keine Kurse besucht, alles verschoben). Mittlerweile bin ich wieder voll dabei, bereue es aber die zwei Semester "vergeudet" zu haben. Und habe irgendwie Angst, dass es das für mich gewesen sein könnte.


    Vielleicht könnt ihr mir mit euren Erfahrungen Rat geben. Ich bin für jeden Rat dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dan123

  • Eben bei der Studienberatung nachfragen, oder in der Studien-/Prüfungsordnung selber nachlesen...
    Viel Glück!

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