Vorschriften fürs Unterrichten in BW

  • Ich habe eine Frage:
    von hier und da höre ich, dass es Vorschriften gibt, wie Lehrer zu unterrichten und welche sonstigen Verantwortungen sie haben. Z.B. müssen wir erkennen, ob ein Kind hochbegabt ist, ob es AD(H)S hat... soweit ich weiß, sind wir, zumindest in BW verpflichtet, (binnen-) differenziert zu unterrichten...


    Wo finde ich denn solche Vorschriften, Gymnasiallehrer in BW betreffend?
    Ich bin die ganze Zeit schon auf dem Landesbildungsserver usw. unterwegs, dort sind Tipps, aber ich finde keine Vorschriften. Kennt sich da jemand aus?

  • Zitat

    Original von Giraffe
    ...Z.B. müssen wir erkennen, ob ein Kind hochbegabt ist, ob es AD(H)S hat...


    Interessant. Ich wusste gar nicht, dass in BW jede Lehrkraft eine medizinisch-psychologische Zusatzausbildung absolviert, die zu solchen diagnostischen Fähigkeiten führt.


    Wäre es mit diesen Qualifikationen nicht besser, den Lehrerjob an den Nagel zu hängen und sich als Psychologe bzw. Mediziner selbstständig zu machen? Gerüchteweise verdienen die ganz gutes Geld. Und ADHS sowie "Hochbegabung" boomen ja derzeit. Könnte sich wirklich lohnen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Giraffe
    Wo finde ich denn solche Vorschriften, Gymnasiallehrer in BW betreffend?


    Gar nicht! Es gibt keine Vorschriften dieser Art - behaupte ich jetzt einfach mal, lasse mich aber natürlich gerne belehren.

  • Hm, ist ja interessant.
    Die Sache, dass wir Hochbegabung usw. erkennen müssen, habe ich aus der Vorlesung Pädagogische Psychologie I, gehalten in HD, und mit dem differenzierenden Unterrichten aus der Didaktik-Veranstaltung in der Germanistik. Woher haben denn die Dozenten sowas? (Ich kann sie leider nicht mehr fragen, ist schon zu lange her.) Oder habe ich etwas falsch verstanden?


    Aber anders herum: kann ein Lehrer unterrichten, wie er will? Werden wir zu gar nichts verpflichtet? Irgendwo muss doch vorgeschrieben sein, dass wir die Kinder nicht schlagen dürfen...


    Ich interessiere mich momentan rein theoretisch mit der Frage, für meine Zulassungsarbeit.

  • Hallo!
    Dass wir Hochbegabung etc. erkennen, d.h. diagnostizieren können müssen, halte ich für eine wilde Behauptung. Das müssen Lehrer in BW nicht können, denn dafür gibt es Profis. Wer eine Ausbildung zum Beratungslehrer macht, wird in die Richtung geschult und zudem gibt es für so etwas Schulpsychologen. Vielleicht hat der/die Prof nur gemeint, dass man als Lehrer Besonderheiten allgemeiner Art erkennen können sollte, um Eltern Empfehlungen für weitere Beratung geben zu können, fördern zu können. Aber das ist keine Vorschrift im eigentlichen Sinne, sondern mehr Teil des Berufsbildes, meine ich.
    Was neuere Erkenntnisse der Didaktik und Pädagogik angeht, sind sie in dem Moment verbindlich, in dem sie im Bildungsplan stehen. Der ist eine ganz wichtige rechtliche Grundlage, die du dir für deine Zula unbedingt anschauen solltest. Darüberhinaus natürlich das SChulgesetz und einschlägige Vorschriften/Verordnungen und ggf. Gerichtsurteile (was Sachen wie Kinder nicht schlagen dürfen angeht!).
    Grüße

  • In NRW gibt es an den Gymnasien mit Hochbegabtendiagnostik beauftragte Lehrer. Weiterhin gibt es z.B. an unserem örtlichen Gymnasium eine Hochbegabteb- AG, die sich mit Naturwissenschaften vertieft beschäftigt. Um da rein zu kommen, musste mein Sohn von einer Lehrerin getestet werden. Ein externes Gutachten wurde nicht anerkannt. Gibt es in BW auch solche Differenzierungen?


    Tesla

  • Zitat

    Original von Giraffe
    Woher haben denn die Dozenten sowas?


    Aber anders herum: kann ein Lehrer unterrichten, wie er will?


    Ich verstehe die Aussage der Dozenten so, dass es sinnvoll ist, für das Thema Hochbegabung eine Sensibilität zu entwickeln und grundlegende Kenntnisse zu besitzen. Denn in der Praxis sieht es ja durchaus so aus, das einige Eltern gar nicht an die Möglichkeit denken, dass ihr Kind hochbegabt sein könnte. Häufig stoßen dann die Lehrer einen entsprechenden Prozess (Testverfahren usw.) an. Ein Vorschrift gibt es dazu aber wie gesagt meines Wissens nach nicht.


    Zur zweiten Fragen: Die wichtigsten Aspekte sind zunächst mal im Grundgesetz (Stichwort Schlagen >> Verstoß gegen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit) geregelt.


    Im Speziellen würde ich dann mal das Schulgesetz durchforsten, was das so an Vorgaben setzt. Schließlich gibt es dann noch zentrale Verordnungen - z.B. die Notengebungsverordnung. Die niedrigste Ebene bilden dann GLK- und Fachschaftskonferenzbeschlüsse.


    Das müsste euch doch aber alles in Schulrecht vermittelt worden sein?!

  • Danke für die Hinweise.


    Vermutlich meinten die Dozenten wirklich, dass wir immerhin den Stein-zum-Anstoß-Bringen können sollen.


    Die Uni-relevanten Kurse habe ich alle besucht, Schulrecht war nicht darunter. Kommt das im Referendariat? Oder habe ich schon ernstlich etwas verpasst?

  • Zitat

    Original von Giraffe
    Kommt das im Referendariat?


    Ok, das klärt es dann auf. Ja, du wirst entsprechendes erst im Ref unterrichtet bekommen.

  • Um die konkrete Frage zu beantworten:
    Unter der Federführung des Philogenverbandes und durch die GEW wurden jeweils umfangreiche Sammlungen in Handbuchform herausgegeben, in denen auf etlichen hundert Seiten allen zentralen rechtlichen Regelungen des baden-württembergischen Schulsystems gesammelt sind.


    Wie im Unterricht vorzugehen ist, bestimmt sich zum Einen aus dem professionellen Anspruch und der damit verbundenen Ausbildung der Lehkraft und den staatlich vorgegebenen Regelungen. Nicht zuletzt gibt es zum Beispiel GLK-, Fachk- oder Schulkonkonferenzbeschlüsse, die z.B. Vorgaben zur Förderung oder einem Schulcurriculm geben.


    Mehr als die Quellen kann ich dir hier nicht nennen. Weitere Tipps kann man nur bei konkreten Fragestellungen geben...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

Werbung