Stundendeputat

  • Hallo liebe Kollegen,


    vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
    Ich habe vor in ein anderes Bundesland, in ein Beamtenverhältnis auf Probe mit 75 % Stundendeputat, zu wechseln.


    Ist es aus beamtenrechtlicher Sicht eigentlich garantiert, dass ich nach dem ersten Jahr Probezeit auf 100% Stunden gesetzt werde???

    • Offizieller Beitrag

    Bundesland und Schulart würde für eine auskunft hilfreich sein.


    Bei uns ist es so, dass Du bei Antritt einer Planstelle selbst bestimmst, wieviel Stunden Du machen möchtest. Für eine Erhöhung der Stundenzahl müsstest Du dann bs Februar einen Antrag stellen, wenn Du mit weniger beginnst, damit Du zum nächsten Schuljahr 100% unterrichten könntest.

  • Geplant ist eine Wechsel nach Baden-Württemberg.
    Schulart: Berufliche Schulen


    Und da ist der Sachverhalt so, dass man sich auf schulbezogene Stellenauschreibungen bewirbt und dann halt ein Stellenangebot bekommt. Bei 75 % im ersten Jahr würde ich ja, wenn alle Bedingungen sonst stimmen, ja sagen, wenn ich wüsste, dass das zweite Jahr mit vollem Stundendeputat laufen würde.


    Danke vorab für Deine bzw. eure Hilfe.

  • Es ist grundsätzlich so, dass Lehrer in Baden-Württemberg das Recht haben, die Höhe ihres Deputats selbst zu bestimmen. Die Frist zur Abgabe der Anträge auf "stellenwirksame Änderungswünsche" für das folgende Schuljahr ist immer der erste Schultag nach den Weihnachtsferien.


    Mir ist kein einziger Fall von Aufstockungsantrag - wenigstens in meinem Regierungsbezirk - bekannt, der aus dienstlichen Gründen abgelehnt worden wäre. Bei dem immer noch bestehenden Mangel an Berufsschullehrern (bei gleichzeitig noch steigender Schülerzahl) wäre so etwas auch unvorstellbar.


    Dass die Stellenausschreibungen häufig 3/4-Deputate vorsehen, hat damit zu tun, dass man damit mehr Leute an die Schulen bekommt, als freie Stellen im Staatshaushalt vorhanden sind (4 Lehrer auf 3 Stellen).

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