Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn ich meine Prüfung nach der Ausbildung erfolgreich bestanden habe und auf Probe an meiner Schule verbeamtet werde, kann ich mich dann während der Probezeit beurlauben lassen, so dass die Probezeit entsprechend unterbrochen wird?
Ich möchte sehr wahrscheinlich die Probezeit auf unbestimmte Dauer unterbrechen, finde aber in den Richtlinien nichts dazu. Kann mir jemand einen Tipp geben, wo etwas dazu steht?
Liebe Grüße
Zurbaran