NRW: Primarstufe in GHR umschreiben lassen

  • Hallo zusammen,


    ich stehe im Moment vor einem kleinen Problem. Und zwar habe ich noch nach der Primarstufenstudienordnung studiert und musste wegen des akuten Stellenmangels auf eine Realschule ausweichen. Da es mir dort inzwischen sehr gut gefällt und ich gerne bleiben würde, möchte ich gerne meinen Abschluss auf GHR umschreiben, bzw. anerkennen lassen, damit die Bezirksregierung keine Einwände gegen eine Festanstellung hat.


    Ist das möglich, bzw. hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
    Ich freue mich auf jede Antwort.

  • Zitat

    Original von Isegrimm
    Und zwar habe ich noch nach der Primarstufenstudienordnung studiert ...


    Hallo Isegrimm,


    hast du denn auch dein Referendariat und die 2. Staatsprüfung gemacht, oder nur studiert - also 1. Staatsexamen - wie du schreibst ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam




  • Einmal das komplette Programm ;). Ich bin also komplett fertig.

  • Zitat

    Original von Isegrimm
    Einmal das komplette Programm ;). Ich bin also komplett fertig.


    Hallo Isegrimm,


    mit der wie immer bei solchen Dingen gebotenen Vorsicht ;) ... ich weiß von einer Bekannten mit dem gleichen Problem ... Grundschullehramt, Stellenmangel ... und der Hinweis auf der LEO Startseite läßt ähnliches vermuten ... dass das überhaupt kein Problem ist ... also sich mit Lehramt Grundschule für die Sek I zu bewerben. Die Stelle muss halt nur für den Seiteneinstieg mit Primarstufenlehramt geöffnet sein ...


    Die Realschule könnte also eine maßgeschneiderte Ausschreibung für eine feste Stelle machen ...


    Wie ich von der Bekannten mitbekommen habe, müssen halt nur die richtigen Fächer ausgeschrieben sein ... da wird wohl anders studiert ... keine Ahnung ... aber ihr 1. Staatsexamen ist ca. 20 Jahre her ... sie hat das Referendariat dann erst vor 4 Jahren begonnen, vor 2 Jahren abgeschlossen ... und hatte sich im letzten Ausschreibungszyklus auch an einer Realschule beworben ... was dann - aber aus einem ganz anderen Grund - nichts geworden ist.


    Und nix mit umschreiben oder so ... einfach bewerben, wenn geöffnet ...


    Dürfte eigentlich kein Problem sein das in einem Telefonat mit der BR heraus zu bekommen, wie das in deinem Falle genau laufen müßte ...


    Gruß,
    step.


    P.S.: Ich mache jetzt nicht das Fass auf, dass du als Mann ... Grundschule ... eigentlich schon bei nur einer einzigen offenen Grundschulstelle in ganz NRW genommen werden müßtest - oder ein anderer Mann - wenn es den §7 LGG ... Gleichstellung ... von wegen ... NUR für Frauen ... usw. ...

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    3 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Hallo Isegrimm,


    ob du das Lehramt so einfach "umschreiben" kannst bezweifle ich.


    ABER laut Einstellungserlass hast du die Möglichkeit dich mit dem "Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen - Schwerpunkt Grundschule (= Lehramt 15) an Schulen der Sekundarstufe I zu bewerben.
    Das Lehramt 15 ist "quasi" der Nachfolger des Lehramtes für die Primarstufe (=Lehramt 00).


    Hier der Link des aktuellen Einstellungserlasses. Beachte Punkt 2.3.1


    http://www.schulministerium.nr…ungserlass_06_01_2011.pdf


    Ansonsten möchte ich mich step anschließen - aber mit dem Hinweis deine Anfrage bei der BR UNBEDINGT schriftlich zu stellen.


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    • Offizieller Beitrag

    Ja, meines Wissens geht das.


    Du kannst die Lehrbefähigung für die Realschule beantragen.
    Wenn mich nicht alles täuscht, müsstest du dafür u.a. einem Unterrichtsbesuch abhalten (also: es kommt jemand zu dir, meines Wissens von der BezReg) und der muss eine gewisse Mindestbeurteilung haben (die ich aber auch nicht weiß. ;) )


    Also: wie du merkst, ich weiß auch nicht viel. Ich weiß nur, dass es geht. Aber in der zuständigen Bezirksregierung kann man dir dazu auf jeden Fall Auskunft geben.


    @

    • Offizieller Beitrag


    Ja, etwas Ähnliches habe ich bei Kollegen (studierte Grundschullehrer, die damals aber schon ein paar Jahre an einer Realschule unterrichtet hatten), auch erlebt. Sie mussten ein Kolloquium machen und, soweit ich es in Erinnerung habe, einen oder zwei UBs machen (alles wurde von der BezReg abgenommen). Zumindest vor ca. 3 Jahren ging das noch.

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