Besondere Laufbahnverordnung Niedersachsen

  • Hallo, ich habe eine sog. Stufenlehrerausbildung für die Sekundarstufe I (sprich alle Schulformen bis Klasse 10) mit 1. und 2. Examen abgeschlossen. Aus verschiedenen Gründen habe ich dann berufsbegleitend ein Erweiterungsstudium für die Sek II drangehängt.
    Das hat mich ca. 2000€ Studiengebühren etc. und viel, viel Zeit gekostet.
    Die Erweiterungsprüfung entspricht dem 1. Staatsexamen Sek II.


    Durch einen Bundeslandwechsel nach NS bin ich dennoch von A13 auf A12 runtergestuft worden, weil mir das 2. Examen für die Oberstufe fehlt. Kein Mensch bei der Landesschulbehörde oder beim KM fühlt sich zuständig. Ich telefoniere mich wahnsinnig bei dem Versuch rauszufinden, was ich tun muss, um die Qualifikation für die Oberstufe zu erlangen.


    Heute habe ich erfahren, dass derzeit an einem neuen Erlass für die Laufbahnverordnung gearbeitet wird. Der wird allerdings erst am Ende des Schuljahres in Kraft treten. Dann ist es evtl. für Bewerbungen bei Studienseminaren o.ä. zu spät.


    Zur Zeit müsste ja eigentlich noch das alte Gesetz gelten. Des Rätsels Lösung liegt eventuell in §8 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung. Kennt jemand dessen Inhalt bzw. Wortlaut, oder weiß jemand von einer vergleichbaren Situation?
    Vielen Dank!

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