Klassenarbeit: Punkteabzug wegen Stichpunkten

  • Hallo,
    ich unterrichte Politik-Wirtschaft und verlange von meinen SchülerInnen in Klassenarbeiten (Klasse 9, Gymnasium), dass sie alle Fragen in vollständigen Sätzen beantworten, auch bei Fragen, für welche einzelne Punkte nur genannt und aufgezählt werden müssen. Keine Stichpunkte, Tabellen, Skizzen (sofern es nicht ausdrücklich gefordert wird).
    Eine Schülerin hat eine "Nenne"-Frage in Stichpunkten geantwortet und ich habe die Beantwortung dieser Frage (obwohl sie inhaltlich möglicherweise richtig gewesen wären) nicht bewertet. Darf ich das?

  • Hallo!


    Ich weiß nicht, ob du es nicht darfst. Aber ich halte es für übertrieben, keinen Punkt zu geben, vor allem bei einer "Nenne"-Aufgabe, die ja nun keine gedanklichen Verknüpfungen zwischen den Punkten verlangt. Da macht es eigentlich inhaltlich keinen Unterschied, ob man noch ausformuliert "Der erste Grund ist..., der zweite Grund ist..." ;)
    Wenn ich das vorher deutlich angekündigt habe (inzwischen schreibe ich das bei jeder Arbeit obendrüber, falls ich es vergesse zu sagen), ziehe ich einen Teil der Inhaltspunkte für die Aufgabe ab. Dieser Abzug fällt bei einer "Nenne"-Aufgabe aber geringer aus (1-2 VP) als bei einer anspruchsvolleren Aufgabe (Begründung siehe oben).
    Warum sich aber auch noch manche 9.-Klässler im Gymnasium so schwer tun bzw. weigern, in Fächern außer Deutsch auszuformulieren, frage ich mich auch jedesmal. Dass ich das mit Sechstklässlern üben muss, ist klar, aber 9er?!?!


    Grüße
    blabla92

  • Hallo Max,


    wenn es deinen Schülern klar ist, dass du vollständige Sätze erwartest, kannst du das selbstverständlich mit in die Benotung mit einbeziehen. Zur Sicherheit schreibe ich diese Anforderung immer mit aufs Aufabenblatt, aber ich unterrichte auch nicht am Gym. Bedenke bei der Bewertung aber, dass du hier zwei Bereiche abprüfst, den sprachlichen und den inhaltlichen. Zum Vergleich: Prüfe ich in Geschichte inhaltliche Kenntnisse ab und erwarte, dass es in ganzen Sätzen, bzw. in einem Fließtext verfasst wird, bepunkte ich beides separat. Je nach Aufgabenschwere und Schwerpunkt 50:50 oder 2/3:1/3
    Eine Bewertung mit 0 Punkten bei inhaltlicher Richtigkeit finde ich persönlich hard, allerdings wird es nicht nur dieser Schülerin nie wieder passieren, dass sie die Aufgabenstellung nicht gründlich liest. Letztendlich kommt es sowohl auf deine pädagogische wie fachliche Intention in diesem Falle an. Begründen lassen sich beide Entscheidungen.

  • Ich unterrichte zwar kein Geschichte, aber als Außenstehender kann man ja auch einfach mal in die Vorgaben zum Formulieren von Aufgaben gucken:



    Zitat

    Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich I (Reproduktion) verlangen:


    nennen, aufzählen: zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren


    Demnach reicht die reine Wiedergabe der geforderten Information aus.
    Natürlich kannst du grundsätzlich ausformulierte Sätze verlangen, aber dann solltest du auch so konsequent sein Operatoren zu verwenden die dies auch implizieren.


    Grüße,
    Moebius

  • Ist die Ursprungsfrage eigentlich wirklich ernst gemeint?


    Wenn ja, hier meine Meinung dazu: Ich denke, dass ein Punktabzug gerechtfertigt ist, aber keine Vergabe von 0 Punkten.

  • Ich sehe es genauso wie meine Vorrednerinnen: Puktabzug ist möglich. Falls Du (wie z.B. auch in der Oberstufe) die Darstellungsleistung mit berücksichtigst (dazu zählt u.a. Rechtschreibung, Grammatik etc), dann könntest Du an dieser Stelle Punkte abziehen.
    Überhaupt keine Punkte zu geben ist in meinen Augen zu hart.


    Lg Flipper

  • Eine genauere Betrachtung der Emailadresse des Fragenstellers lässt in mir doch den Verdacht aufkommen, dass es sich hier eher um einen Schüler handelt. Kollegen pflegen sich hier eigentlich nicht mir Wegwerf-Adressen anzumelden.

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt, auch weil da gar keine Tipp- und Schreibfehler im Posting sind...trotz zusammenhängernder Sätze.


    Sogar auf Groß- und Kleinschreibung wurde geachtet.


    Und sinnvolle Absätze gemacht.


    :D Kann nur ein Schüler sein...wie eine Freundin mal meinte, als ich ihr nach eine Party auf dem Weg nach Hause begegnete.
    Sie: "Man sieht dir auf 80 Meter an, dass du betrunken bist." Ich: "Wieso? Ich gehe total aufrecht und geradeaus." Sie: "Ja, das wirkt so übertrieben und unnatürlich - du musst unheimlich betrunken sein."

  • Hey, hey,
    nur aufgrund einer E-Mailadresse darauf zu schließen, dass ich ein Schüler sei, scheint etwas übertrieben.
    Meine Erfahrungen, welche ich im Rahmnen meiner bisher kurzen Zeit im Schuldienst sammeln konnte, sind leider noch etwas begrenzt (deshalb die Unsicherheit bezüglich des Punkteabzuges). Es ist nur so, dass der Vater des betroffenen Schülers mein Vorgehen hinterfragt und ich mir auch selbst nun etwas unsicher bin.

  • Zitat

    Original von max_ Es ist nur so, dass der Vater des betroffenen Schülers mein Vorgehen hinterfragt und ich mir auch selbst nun etwas unsicher bin.


    ... Komisch, gestern war es noch eine Schülerin:


    Zitat

    Original von max_ Eine Schülerin hat eine "Nenne"-Frage in Stichpunkten geantwortet

    :rolleyes:


    Und bei einigen Usern scheint ja der Verdacht nicht nur aufgrund der Mailaddy aufgekommen zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    Na gut, dass muss kein Hinweis sein. Evtl. hat er gerade die männlcihe Form als "verallgemeinernde Form" genutzt.


    Wenn er selbst die Schülerin (oder der Schüler) wäre, würde mich dieser Geschlechterwechsel schon eher wundern.
    Aber: max_, du schreibst allerdings selber (teilweise) so, wie du es bei deiner Schülerin anstreichst. Nur so als Info. ;)




    Grüße,


    kl. gr. Frosch


    max_: meld dich bitte einmal per PN bei mir.

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