Gilt für Hochschulen in NRW:
Für alle, die nur ein Fach anerkannt bekommen haben oder die FH-Quereinstieg wagen, indem sie ein zweites Fach an der Uni nachstudieren:
Bisher hieß es, dass man die erste Staatsprüfung bis Ende 2012 abgeschlossen haben muss. Diese Fristen haben sich nun verlängert, wahrscheinlich wegen des Andranges an den Hochschulen:
GHR bis Ende 2016
GBkSP bis Ende 2017
Nachzulesen hier:
http://www.lpa1.nrw.de/Aktuell…_20_Abs_4_LABG/index.html