Schwangerschaft während der Probezeit

  • Hi,


    also selbst wenn du jetzt schwanger werden würdest, würde dein Kind doch erst im Oktober zur Welt kommen. Zu diesem Zeitpunkt wärest du schon auf Lebenszeit verbeamtet. Die Schwangerschaft selber spielt keine Rolle bei der Probezeit (nur eben ein Ausfall durch Mutterschutz / Elternzeit, wobei der Mutterschutz auf die Probezeit angerechnet wird, glaube ich).



    LG


    Sina

  • So ganz versteh ich deine Frage nicht (etwas wirr geschrieben...) aber vielleicht meinst du das:


    Wegen einer Schwangerschaft kann die Probezeit nicht verlängert werden, warum auch, Frau arbeitet ja bis Beginn des Mutterschutzes. Wenn die Geburt während der Probezeit erfolgt, läuft diese mit der Zeit des Mutterschutzes weiter. Wenn noch Elternzeit drangehängt wir, setzt die Probezeit aus und läuft nach Wiedereintritt in den Job um die Zeit weiter, die nach Ende des Mutterschutzes noch übriggeblieben ist.

  • Vielen lieben Dank @ sina und webe. Klingt zumindest so, wie ich es mir gedacht habe...

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