Hallo,
ich bin Hauptschul-Lehrererin im 3 Jahr im Beamtenverhältnis und plane mit meinem Freund für ca. 3 Jahre ins Ausland zu gehen. Wann sollte ich die Beurlaubung beantragen (auch unterjährig möglich) und ab wann kann diese dann angetreten werden? Wie schaut es mit einer Nebentätigkeit bzw. andersweitigen Beschäftigung bei Beurlaubung während unseres Auslandaufenthaltes aus? Gibt es Gehaltsgrenzen und Tätigkeitsbeschränkungen, an die zu denken ist?
Es könnte der Fall eintreten, dass sein Auslandseinsatz erst Anfang 2012 (Jan/Feb 2012) beginnt. Unter welchen Bedingungen dürfte ich übergangsweise eine andersweitige Beschäftigung in Deutschland nachgehen, wenn ich mich bereits mit Beginn des nächsten Schuljahres (2011/12) frühzeitig beurlauben lassen würde? Woran ist darüber hinaus noch zu denken?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.