http://www.schulministerium.nr…lungen/pm_15_12_2010.html
"Auch künftig sind Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen möglich, wenn die Schulkonferenz vorher Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat."
bedeutet diese aussage, dass eine schule in der schulkonferenz entscheiden kann, nichts zum arbeits- und sozialverhalten zu schreiben???
das habe ich nämlich von einigen schulen gehört...