Ich habe gestern mit einer Quereinsteigerin gesprochen und die meinte, dass man die Zeit, die man durch die Schwangerschaft bzw. den Mutterschutz verliert als komplettes Jahr wiederholen muss. Ich kann mir das irgendwie schwer vorstellen, man ist ja im öffentlichen Dienst, da kann doch ne Schwangerschaft nicht so eine Hürde sein. Weiß da jemand mehr zu? Was sind denn letztlich die Vorraussetzungen für den Abschluss? Da man die OBAS ja auch mit weniger z.B. nur halber Unterrichtszeit anfangen kann, scheint es mir, als ob nur das Seminar und nicht die Lehrerfahrung ausschlaggebend wäre...
Schwanger während der OBAS
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