Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe im Netz geforscht, aber irgendwie nichts brauchbares gefunden.
Ich würde gerne ein Sabbatjahr beantragen (Ba-Wü), undzwar das Modell, bei dem ich 5 Jahre arbeite und im 6. Jahr freigestellt bin.
Wenn alles nach Plan läuft (weiß man natürlich nie), würde ich aber innerhalb dieser Zeit auch schwanger werden, wodurch ich vermutlich nach der Geburt nicht mehr die volle Stundenzahl unterrichten werde und ja auch sonst einige Zeit "ausfalle".
Soweit ich verstanden habe, ist ein Sabbatjahr aber nur möglich, wenn ich in der kompletten gewählten Ansparphase die zum Zeitpunkt der Antragsstellung angegebene Stundenzahl arbeite (bei mir also Vollbeschäftigung). Das hieße aber, dass für mich das Sabbatjahr ja nicht in Frage käme. Und wenn ich es doch beantrage, was passiert dann im Falle der Schwangerschaft bzw. Geburt des Kindes und danach?
Oder gibt es Sonderregelungen für Schwangerschaft/Elternzeit/anschließende Teilzeit?
Wenn es sie geben würde, würden sie vermutlich irgendwo stehen, aber vielleicht weiß hier ja jemand etwas.
Bin gespannt, wer damit schon Erfahrungen hat.
Liebe Grüße
Mia09