Vertretungsstelle - kein Gehalt in den Sommerferien?

  • Ich bin Ende Jan mit dem Vorbereitungsdienstfertig und hoffe auf eine Vertretungsstelle, da ich leider keine feste Stelle bekommen habe.


    Nun erzählte mir ein Kollege, dass ich die Sommerferien nur dann bezahlt bekomme, wenn ich nach diesen weiterhin an der gleichen Schule beschäftigt bin. Stimmt das?

  • Nein!
    Wenn du einen Anschlussvertrag (egal wo, auch anderes BL ist möglich) hast, bekommst du die Ferien in NRW bezahlt.

  • Ich habe bisher auch nur eine Vertretungsstelle.
    Mein erster Vertrag lief von Oktober bis zum letzten Tag der Sommerferien. Somit waren die auf jeden Fall bezahlt. Hast du einen Vertrag, der über die Ferien läuft, bekommst du diese auch bezahlt.
    Es gibt allerdings Stellen, die bis kurz VOR den Ferien befristet sind. Dann könntest du Pech haben und in den Ferien arbeitslos sein.

  • Mittlerweile hat es eine Änderung gegeben:


    http://www.teachersnews.net/ar…n/schulleitung/012480.php
    http://www.tresselt.de/ ---> Übersicht --> Vertretungsreserve


    Demnach giilt: Wenn du spätestens am 1.2. befristet eingestellt wurde und Du bist zu den Sommerferien beschäftigt werden sollst, bekommst du einen Vertrag, der bis zum Ende der Sommerferien befristet ist. Falls nicht: Red sofort mit der Bezirksregierung und verweise auf den aktuellen Erlass! Dann hast Du Anspruch auf einen Anschlussvertrag, der bis zum Ende der Sommerferien gilt!
    Bei mir ging letztes Jahr alles glatt! Bekam Anschlussvertrag bevor ich Anschlussvertrag bzw. letzlich feste Stelle gefunden habe!


    Lg

  • Vielen lieben Dank!
    Das ist ja schon mal beruhigend.
    Ich hatte von einer Änderung nämlich auch gehört, war mir aber nicht 100% sicher.


    Danke!

  • In BW ist es genau so. Die Verträge laufen bis zu den Ferien (wenn es doof läuft auch nur bis zu den Osterferien, die bekommt man dann nicht bezahlt, in den Ferien wird man wieder für die gleiche Schule angefordert) und in den Ferien kann man dann gucken woher man Geld bekommt. Besonders in den Sommerferien fehlt dann einiges.

  • Ich hole das Thema mal wieder hervor.


    :)


    Ref. habe ich ja im April beendet. Eine Vertretungsstelle an meiner Ausbildungsschule habe ich dann vom 2.Mai bis zum 19.7. bekommen (Tag vor den Sommerferien aber ich denke das weiß jeder :P ).
    Ich habe eine kranke Kollegin vertreten.


    Jetzt soll ich wieder eine Vertretungsstelle an meiner Ausbildungsschule bekommen allerdings nicht mehr als Vertretung für die Kollegin.


    Was ist mit den Sommerferien???


    Die Dame vom Schulamt meinte wohl, dass ich vorher zu wenig gearbeitet habe, um die Ferien bezaht zu bekommen (Das ist doch alles extra mit dem neuen Ref!!).


    Vielleicht gibt es aber bald eine neue Regelung. Nur wann? :traenen:


    Außerdem meinte mein Debeka Mensch, dass ich mich dann in den Sommerferien, als Arbeitslose dann, privat versichern muss??!! Und das dann auch selber tragen muss? :staun:
    Arbeitslos würde ich mich nicht melden, weil ich noch eingeschrieben bin.


    Hilfe! :autsch:

  • Ich glaube, dass Du tatsächlich in jeder Hinsicht Pech hast:


    Dem oben verlinkten Erlass zufolge hättest Du spätestens am 1.2. eingestellt werden dürfen, damit auch die Ferien durchbezahlt werden ...


    Gut, dass Du nicht für 15 Wochen bezahlt wirst, nachdem Du 9 Wochen gearbeitet hast, kann ich nachvollziehen.


    Als Student über 30 musste ich mich auch schonmal selbst versichern. Ich glaube, das waren etwa 90 € im Monat. Das war aber schon ein Übergangstarif, der bis zu einem halben Jahr gegolten hätte, danach wäre es teurer geworden. Wenn Du eingeschrieben bist, hast Du tatsächlich keinen Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Hartz4, auch Deine Krankenversicherung musst Du (über 30) selbst tragen. Wenn Du mit der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt sprichst, wird man Dir dort sagen, Du könntest Dich ja exmatrikulieren ...


    Das ist in der Tat nicht nachzuvollziehen, aber ich glaube dass Du selbst im besten Fall mindestens zwei Wochen bezahlen musst. Es gibt eine Regelung, dass Du auch vier Wochen nach einem Stichtag (bei mir 30. Geburtstag, bei Dir Ende des Arbeitsvertrags) weiterversichert ist. Frag´ mal nach, ob das auch nach so einem kurzen Arbeitsverhältnis greift wie bei Dir.


    EDIT: Privat versichern heißt für mich aber nur, dass Du die Kosten selbst tragen musst. Ich wüsste nicht, warum Du Dich nich gesetzlich versichern solltest.

    2 Mal editiert, zuletzt von Th0r5ten ()

  • Als Student über 30 musste ich mich auch schonmal selbst versichern. Ich glaube, das waren etwa 90 € im Monat. Das war aber schon ein Übergangstarif, der bis zu einem halben Jahr gegolten hätte, danach wäre es teurer geworden. Wenn Du eingeschrieben bist, hast Du tatsächlich keinen Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Hartz4, auch Deine Krankenversicherung musst Du (über 30) selbst tragen. Wenn Du mit der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt sprichst, wird man Dir dort sagen, Du könntest Dich ja exmatrikulieren ...


    Das ist Unsinn auch als Student kann man ALGI erhalten, wenn man sich den Anspruch vorher erarbeitet hat.



    EDIT: Privat versichern heißt für mich aber nur, dass Du die Kosten selbst tragen musst. Ich wüsste nicht, warum Du Dich nich gesetzlich versichern solltest.


    Weil man nur bei Anspruch auf ALGI oder sozialversicherungspflixhtiger Tätigkeit wieder zurück in die GKV kann.

  • Zitat

    Das ist Unsinn auch als Student kann man ALGI erhalten, wenn man sich den Anspruch vorher erarbeitet hat.


    Sorry, mein Fehler. In ausreichendem Umfang beitragspflichtig beschäftigt warst Du. Der nächste Schritt wäre die Meldung der Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Studierende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Du müsstest einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass Du das Studium nur nebenbei betreibst. Das kann klappen oder auch nicht.


    Du warst seit 2011 im Ref und bist immer noch eingeschrieben? Warum denn?

  • Anspruch auf ALG 1 erwirbt man aber nicht nach so wenigen Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit.


    Den Gedanken hatte ich auch, aber: Ist das Referendariat keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?

  • Den Gedanken hatte ich auch, aber: Ist das Referendariat keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?


    Nein, ist es in der Regel nicht, weil man verbeamtet wird. Wenn muss der Anspruch vorher bestanden haben und meist auch schon z.T. verbraucht worden sein, damit er nicjt verfallen ist.


    Sorry, mein Fehler. In ausreichendem Umfang beitragspflichtig beschäftigt warst Du. Der nächste Schritt wäre die Meldung der Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Studierende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Du müsstest einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass Du das Studium nur nebenbei betreibst. Das kann klappen oder auch nicht.
    ?


    Du musst nachweisen, dass du mindestens 15 Stunden arbeiten kannst, besser noch, dass dein Studium keine 15 Stunden bzw. mehr an Anwesenheitszeiten umfasst.

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