Lehrerarbeitszeitkonto im Block abbauen?

  • Hallo,


    ich habe zwei Fragen zum Lehrerarbeitszeitkonto:


    1. Ist es grundsätzlich möglich, die Stunden im Block abzubauen?


    2. Kann ich den bereits gewählten Abbaumodus noch ändern?


    Hintergrund: Ich baue die Stunden bereits seit zwei Jahre dem Ansparmodus entsprechend ab. Zur Zeit bin ich in Elternzeit. Da wir uns, wenn das Elterngeld ausläuft, ein zweites freies Jahr für mich nicht leisten können, überlege ich nun, die angesparten Stunden einzusetzen.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende,


    Petra

  • Eine Kollegin wird ähnlich vorgehen und die Stunden im nächsten Schuljahr, ähnlich wie in einem "Sabbatjahr" einfach aussetzen. Da die angesparten Stunden nicht ganz ausreichen, stellt sie gleichzeitig einen Teilzeitantrag. In der Kombination reicht das dann.


    Zitat

    Kann ich den bereits gewählten Abbaumodus noch ändern?


    Was meinst du damit? Du hast wahrscheinlich bei der allgemeinen Abfrage (letztes Jahr? vorletztes Jahr?) etwas angegeben. Aber das war noch nicht verbindlich (sondern sollte nur eine ungefähre Personalplanung ermöglichen). "Interessant" wird es für uns am Gymnasium erst so im Mai, da erst dann die Planungen etc. anfangen können. (Der Tipp an der Stelle: Jeder, der vom "Standardmodell" abweichen möchte, sollte so bald als möglich einen Antrag stellen, da die entsprechenden Stellen wahrscheinlich in einer Papierflut versinken werden und die Bearbeitung sich hinziehen wird.)
    Insofern: Kontaktiere deine Schule, stelle sobald möglich den Antrag für deinen "Sonderfall", stelle entsprechend den Teilzeitantrag (der dir nicht verweigert werden darf, wenn du ihn mit der Kinderbetreuung begründest).



    PS
    Ein Hinweis noch einmal für alle, die auch vom "Standardmodell" abweichen möchten und sich die Stunden auszahlen lassen wollen:
    Wer die Jahre über während der "Ansparphase" voll gearbeitet hat, zahlt sehr hohe Abgaben auf diese Überstunden. Finanziell ist die Auszahlung also ein ziemlicher Verlust.
    Wer nur Teilzeit gearbeitet hat, kann schon eher über die Auszahlung nachdenken, da dort die Abgaben nur in "Standardhöhe" fällig werden.

  • Ich habe vor zwei Jahren den entsprechenden Antrag gestellt und daraufhin eine Bestätigung von der Landesschulbehörde bekommen, in der es heißt: "Der Ausgleich erfolgt in einem der Ansparphase entsprechenden Zeitraum." Das war also noch nicht verbindlich?

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