Das, was CKR schreibt, habe ich noch nie gehört.
Laut dem nds. Beamtengesetz hat jeder Beamter das Recht, einen Antrag zu stellen, um seine Stundenzahl zu reduzieren. Diesem Antrag wird dann stattgegeben, wenn dem keine dienstlichen Belange entgegenstehen.
Und ebenfalls hat jeder Beamte das Recht, die volle Stundenzahl zu arbeiten. Man kann niemals zu einer Teilzeit gezwungen werden. Wenn doch, muss das per Erlass geregelt werden, der dann für alle verbindlich ist, d.h. man kann nicht Lehrer Müller zwingen, Teilzeit zu arbeiten, wenn Lehrer Meyer Vollzeit arbeiten darf.
In Zeiten des Lehrermangels wurden in Niedersachsen halt einfach viele Anträge abgelehnt, aber stellen kann man den Antrag, wie gesagt, jederzeit.
Hier der Paragraph im NBG:
http://www.schure.de/20411/nbg.htm#p61
Hier der Erlass:
http://www.schure.de/