Hallo, ich bin jetzt seit ca. 2 Monaten schwanger und kämpfe ziemlich mit Übelkeit und Müdigkeit.
Ich gehe voll arbeiten, was in Sachsen 26h plus Aufsichten, Elternabende, Zensurenkonferenzen, Beratungen (bin Fachverantwortliche) etc. bedeutet. Ich unterrichte außerdem mit Musik ein Mangelfach, so dass ich fast 20 verschiedene Klassen unterrichte. Damit bin ich mit Korrekturen an meinem persönlichen Limit, da Musik fast durchweg einstündig ist bei uns. Auch bin ich Klassenleiter.
Mich würde interessieren, in welcher Hinsicht es üblich ist, auf Schwangere Rücksicht zu nehmen? Vertretungsunterricht, Abordnung, zusätzliche Aufgaben, Aufsichten, Unterrichtszeiten?
Ich habe das Gefühl, dass ich den täglichen Belastungen kaum gewachsen bin im Moment, da meine Unterrichtszeiten auch sehr ungünstig liegen, zum Teil bis in den späten Nachmittag, so dass ich beispielsweise an einem Tag öfters von um 8 bis fast 18 Uhr in der Schule bin. Zusätzlich soll ich jetzt noch eine andere Klasse übernehmen.
Wäre wirklich dankbar für jegliche Hilfe und Tipps!
Rechte während Schwangerschaft
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Mir fällt in erster Linie ein, mir Hilfe beim FA zu holen. Aufsichten musst du keien mehr machen, weise einfach den Schulleiter darauf hin!
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Lieber Glueckskeks,
erst einmal herzlichen Glückwunsch!
Weiß dein Schulleiter eigentlich schon von deiner Schwangerschaft? Vielleicht solltest du das Gespräch mit ihm suchen und ihn genau über deine Sorgen in Kenntnis setzen. Das neue Halbjahr steht vor der Tür, so dass ein Stundenplanwechsel vielleicht gar nicht so unrealistisch ist.
Ich glaube aber nicht, dass du ein Recht auf weniger Kurse, Konferenzen, u.ä. hast. Allerdings ist es nicht unbedingt logisch, dir jetzt noch eine zweite Klassenführung aufzudrücken, wenn du eh bald in den Mutterschutz gehst.Ich kann dich aber ein wenig beruhigen. Ich bin zur Zeit auch schwanger und kämpfe auch mit der Müdigkeit am Nachmittag und der Übelkeit morgens. Das geht aber vorbei - so war es auf jeden Fall bei meiner ersten Schwangerschaft. Wenn es gar nicht mehr geht, lass dich ein paar Tage krank schreiben.
Genieße deine Schwangerschaft, es ist eine schöne Zeit!!
Google mal folgenden Begriff: "Mutterschutz am Arbeitsplatz Schule" Das ist ein kleiner Flyer von der GEW, in dem einiges steht.
Lass dich vom Personalrat beraten, die haben immer die neuesten Infos und wissen ziemlich genau Bescheid.
LG
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Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Mutter und Kind!
Das mit den Aufsichten ist so eine Sache. An meiner Schule müssen Schwangere bis zum Mutterschutz alle Aufsichten wahrnehmen! Da gab es keine Befreiung!
Egal bei welchem Wetter (Schnee und Eis mit 400 Schülern auf dem Schulhof, die keinerlei Rücksicht auf Schwanger nehmen - das ist nicht ohne!!!!) oder welche Aufsicht (Besonders bei Aufsichten am Busbahnhof, wo sich die Schüler an den Aufsichtskräften vorbei in den Bus drängeln)!!
Das ist die Realität, wenn man eine Schulleitung hat, die so die Auübung ihrer Fürsorgepflicht versteht!!!
Soweit ich weiss, ist das auch wieder ein Sachverhalt, der in jedem Bundesland anders geregelt wird. In NRW gibt es leider kein "Recht" auf Befreiung während einer Schwangerschaft von den Aufsichten, sondern dies liegt im Betrachtungs- und Entscheidungsrahmen der Schulleitung. Wenn man da also "Pech" hat, ....
Ich hoffe, Du kannst das alles anders regeln!
Viele Grüße und alles Gute
Lisasil -
Zunächst allen hier ein gesundes neues Jahr und vielen Dank für die Beiträge.
Ja, ich denke auch, dass es von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt wird und ich habe keine offiziellen Richtlinien für Sachsen bisher gefunden. Den Hauptpersonalrat konnte ich bisher auch nicht sprechen. Nun denn, warte ich bis nächste Woche und werd dann mal schauen.
Ich habe nur das Gefühl, dass das ein Bereich ist, den die Gewerkschaften mal genauer unter die Lupe nehmen müssten. Die Antwort, die ich sonst bisher erhalten habe hieß, krankschreiben lassen, wenns über die Kräfte geht, aber das will ja in der Regel keine Schwangere. Und die Schulleitungen halten das mit der Fürsorgepflicht seeeeehr unterschiedlich aus meiner Erfahrung!! (leider nach einer positiven nun auch eine eher negative Erfahrung und zwar nicht nur auf meine Situation bezogen .....)
Ich möchte zumindest gerne arbeiten gehen, solange es geht und mit etwas Rücksichtnahme sollte das ja auch kein Problem sein und eigentlich auch im Sinne einer jeden Schulleitung, denn fällt ein Lehrer gänzlich für Wochen aus, hat diese ja ein weitaus größeres Problem.Nun ja, in diesem Sinne, viele Grüße.
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Zitat
Original von glueckskeks
Ich habe nur das Gefühl, dass das ein Bereich ist, den die Gewerkschaften mal genauer unter die Lupe nehmen müssten. Die Antwort, die ich sonst bisher erhalten habe hieß, krankschreiben lassen, wenns über die Kräfte geht, aber das will ja in der Regel keine Schwangere. Und die Schulleitungen halten das mit der Fürsorgepflicht seeeeehr unterschiedlich aus meiner Erfahrung!! (leider nach einer positiven nun auch eine eher negative Erfahrung und zwar nicht nur auf meine Situation bezogen .....)
Ich möchte zumindest gerne arbeiten gehen, solange es geht und mit etwas Rücksichtnahme sollte das ja auch kein Problem sein und eigentlich auch im Sinne einer jeden Schulleitung, denn fällt ein Lehrer gänzlich für Wochen aus, hat diese ja ein weitaus größeres Problem.Wenn du so krank bist, dass ein Arzt dich krank schreibt, solltest du das auch wahrnehmen. Du schädigst sonst nur dir und deinem Kind und das ist der Schulleitung eigentlich ziemlich egal und auch die Kollegen werden es in einiger Zeit vergessen haben, dass du während der Schwangerschaft kurzzeitig krank warst, aber ein geschädigtes Kind wird dich sein Leben lang daran denken lassen, dass du die Prioritäten nicht zu seinen Gunsten gesetzt hast.
Sprich auf jeden Fall mal mit der Gleichstellungsbeauftragten der Gewerkschaften. Die können dir bestimmt weitere gute Tipps geben.
Viele Grüße
Peter -
Hi Glückskeks,
ich finde deine Einstellung sehr gut. Leider ist es aber so, dass unser Schulsystem eher die Leute unterstützt, die sich beim geringsten Anlass krank melden. Schleppt man sich dagegen krank zur Arbeit dankt es einem niemand, man kriegt im Gegenteil noch Vertretungen und Aufsichten obendrauf. Von daher würde ich mich schon krank schreiben lassen, wenn es mir schlecht geht - frag deine Ärztin genau, wie hoch das Risiko ist. Du muss ja nicht gleich monatelang ausfallen.
Im Zweifelsfall für das Kind entscheiden - entspann dich, du hast ja keine Sanktionen zu befürchten.
Wünsche dir alles Gute und die Übelkeit geht nach dem 3. Monat vorbei.
Sonnenkönigin -
Ich hab grad das gleiche Problem: Ewig lange Unterricht, Oberstufenklassen in Korrekturfächern, Abi steht vor der Tür - und schwanger. Wenn ich von der Schule heimkomme, bin ich wie erschlagen und muss erstmal schlafen, und abends ist mir meistens so schlecht, dass ich nur regungslos auf dem Sofa liegen kann.
Ich überlege auch grad, wie ich mein Pensum da schaffen soll. Ich werde mit meinem Arzt und der Schulleitung offen darüber sprechen, was ich in den nächsten 4 Wochen (hoffentlich nicht länger ) leisten kann. Ich hab mir Prioritäten gesetzt: Noten für die Oberstufe bis zum Zeugnis fertig kriegen, dann das Abi meiner 13. Meine Schulleitung ist da aber eher verständnisvoll - wichtig ist, dass die Noten irgendwie fertig werden, aber wenn am Ende eine Klassenarbeit in der Mittel- oder Unterstufe zu wenig geschrieben wurde, dann ist das halt so.
Mehr Sorgen machen mir da einige lästermäulige Kollegen - aber sollen sie halt. Ich hab in den letzten Jahren bei vollem Deputat mit 2 Korrekturfächern jedes Jahr mindestens eine Krankheitsvertretung zusätzlich gemacht (ok, und ich hab auch drüber gemeckert...) Ist halt auch so...
Ich wünsch dir alles gute!
Lolle
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Hallo,
herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Schwangerschaft.
Ich habe damals als erstes meine eigenen Ansprüche an gute Vorbereitung runterschrauben müssen, um "alles zu packen".
Ich habe mich zwei mal in der SChwangerschaft krank schreiben lassen.
Jedes Mal nachdem ich Deutsch-Arbeiten (Hauptschule) in zwei unterschiedlichen Klassen geschrieben hatte.
Ich hätte es sonst nicht geschafft, sie durchzusehen und noch Unterricht vorzubereiten.
Der Ausfall ließ sich ganz gut auffangen, da es viele Kollegen gab und ich in vielen Klassen war. Da fällt der Ausfall nicht so auf.
Jetzt in der Grundschule als Klassenlehrer ist das schon schwieriger.
Wenn man da längerfristig ausfällt, ist das schwer zu vertreten.
Aber trotz allem: Du wirst wahrscheinlich nicht so viele Kinder in deinem Leben bekommen. Also sei dir jeder Ausfall zugunsten deines ungeborenen Kindes verziehen.
Außerdem: Wenn die Kinder erstmal da sind, fällt man auch hin und wieder aus, weil die eigenen Kids Betreuung brauchen.
Lg
tryPS: Wir haben zwar einen verantwortungsvollen Beruf, aber immer auch Verantwortung gegenüber uns und unseren Kindern
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lolle sollte deine Schulleitung da verständnisvoll sein, beneide ich dich drum. Das erwarte ich von meiner nämlich nicht, freu mich aber, wenn ich mich irren sollte....
jetzt hat ja die Schule wieder angefangen und ich bin schon nach dem zweiten Tag total fertig. Morgen wird ein 10h Tag, zwar mit einer Freistunde, aber dennoch ist dieser Tag schon immer hart und lang gewesen und jetzt wird ers vermutlich erst recht.
Ich habe mir jetzt mal das Mutterschutzgesetz durchgelesen, nach welchem man max. 8,5h am Tag arbeiten darf. Weiß jemand wie eigentlich genau in Sachsen die Unterrichtsstunden festgelegt sind? Mit den 45 Minuten ist es ja nicht getan, Vorbereitung, Nachbereitung (grade in Musik hat man immer ein Haufen Zeugs hin - und wegzuräumen), Klassenbuch holen, Kopieren, Noten eintragen etc.....von Konferenzen mal ganz abgesehen. Mich würde das einfach generell interessieren. Auch wenn ich denke, dass ein Lehrer weitaus mehr als ca. 40 Wochenstunden arbeitet, so würde es mich dennoch interessieren, wie man das offiziell rechnet.
An den meisten Schulen sind die Unterrichtsstunden der Lehrer ja relativ gleichmäßig über die Woche verteilt und man hat in der Regel entweder vormittags oder nachmittags Unterricht, so dass sich auch die Arbeitszeit des Lehrers relativ gleichmäßig über die Woche verteilt. Leider ist das ja bei mir nicht der Fall. So schön ein kurzer Tag ist, aber ein 10h Tag, an dem man zusehen muss, wann man zwischendurch mal schnell sein Essen runterwürgt ist dafür um so härter, vor allem jetzt.
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Hast du 10 Unterrichtsstunden oder wirklich 10 Zeitstunden als Arbeitszeit - Pausen abgezogen -Anwesenheit in der Schule plus Vor- und Nachbereitung?
Gruß
Anna -
6. Individuelles Beschäftigungsverbot
Werden die unter 1-5 genannten Beschäftigungsverbote eingehalten, aber die werdende Mutter ist z. B. aufgrund ihrer individuellen Statur oder ihres Befindens nicht in der Lage, ihrer vollen Arbeitsleistung nachzukommen, kann ein individuelles Beschäftigungsverbot zum Tragen kommen.
Das individuelle Beschäftigungsverbot kann jeder behandelnde Arzt aussprechen, wenn der Gesundheitszustand der werdenden Mutter bzw. die Gesundheit oder das Leben des ungeborenen Kindes bei Weiterbeschäftigung gefährdet ist. Hierunter fallen auch psychische Belastungen.
Dieses Beschäftigungsverbot kann für die gesamte Dauer der Schwangerschaft oder zeitlich befristet ausgesprochen werden. Des weiteren hat der Arzt die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu verkürzen (z. B. täglich nur vier Stunden) oder die Lage der Arbeitszeit zu verändern.
Das individuelle Beschäftigungsverbot kann nur für eine „gesunde“ Schwangere ausgesprochen werden. Eine Arbeitsunfähigkeit hat vor dem Gesetzgeber immer Vorrang vor dem Beschäftigungsverbot und würde dieses unterbrechen.
Im Internet unter http://www.arbeitsschutz.nrw.d…reZielgruppen/musch.html, finden Sie Informationen zum Mutterschutz. Dort können Sie sich das Merkblatt „Beschäftigungsverbot für Schwangere“ herunterladen. Es enthält Hinweise für den behandelnden Arzt, wie ein individuelles Beschäftigungsverbot verfasst werden muss. -
Hallo, ich komme aus NRW und kenne mich durch meine Personalratstätigkeit in diesem Bereich ein bisschen aus.
Bei euch in Sachsen ist die Gefährdungsbeurteilung für schwangere Lehrerinnen relativ knapp, denn es werden keine zusätzlichen Belastungen außer die üblichen abgefragt (allgemeines, biol., phys., chem.). Da mir aus dem Formular aus dem Internet (Ministeriumsseite) nicht klar ist, wer das unterschreiben muss – Schulleitung oder Kollegin – hänge ich es dir mal an, falls du es nicht kennst. In NRW oder Niedersachen ist es z.B. so, dass SL und Koll unterschreiben müssen. Wenn die Schwangere nicht mit den Aussagen der Gefährdungsbeurteilung einverstanden ist und nicht unterschreibt, darf sie solange nicht arbeiten, bis Einvernehmen erzielt ist oder die Bezirksregierung anweist – haben wir noch nicht gehabt. Lässt sich auch mit Attesten des Arztes gegen vorgehen.
Man hat z.B. in NRW die Möglichkeit, weitere Gefährdungen aufzuführen, die vorher nicht aufgeführt sind.
Ich hänge dir außerdem verschiedene Gefährdungsbeurteilungen aus einigen Bundesländern an. Da kannst du z.B. sehen, dass ganz oft von der Pausenaufsicht befreit wird. In NRW wird jetzt auf Betreiben der Hauptpersonalräte auch die Pausenaufsicht in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen: Punkt Vorsorgemaßnahmen: Wurde die Schwangere darüber informiert, dass sie bei Gefährdung oder auf ihren Wunsch von der Pausenaufsicht freizustellen ist?
Ich würde an deiner Stelle mit deiner Ärztin / deinem Arzt Kontakt aufnehmen und deine Beschwerden beschreiben. Wenn du dich durch deine Arbeitsbedingungen so beansprucht fühlst, kann das für deine Schwangerschaft nicht gut sein! Du bekommst dieses Kind nur einmal und für deinen Arbeitgeber kannst du noch lange genug arbeiten (jetzt bis 67...)! Ärztlicherweise kann ein Attest ausgestellt werden, in dem dringend empfohlen wird, dich z.B. nicht im Nachmittagsunterricht einzusetzen oder die Klassenleitung weiter auszuüben.
Ich würde auch mit dem zuständigen Personalrat Kontakt aufnehmen und mich dort ebenfalls beraten lassen.
Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter. Alles Gute auf jeden Fall und pass auf euch auf! Barbara -
Es gibt auch noch zwei lesenswerte Merkblätter aus Hamburg und Thüringen. Gruß, Barbara
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Ich befürchte, dass ich mich auch bald krank schreiben lassen muss bzw, ein individuelles BV bekomme. Ich hatte eine sehr schwierige 1. Schwangerschaft und übergebe mich nun seit 3 Tagen mehrmals täglich. Leider dauerte das beim letzten Mal fast 30 Wochen. Da ich Prüfungsklassen habe, meine Frage: Kann der Arzt auch festlegen, dass ich nur 10 WS arbeiten darf. (Ich arbeite TZ 20 WS.) Dann könnte ich versuchen!, diese Klassen weiter zu führen. Oder könnte man festlegen, nur an 2 Tagen die Woche (statt 4). Dann könnte ich mich an den anderen Tagen etwas erholen. Auf Dauer ist man ja wirklich sehr geschwächt, zumal mir auch sehr schwindelig ist. Ich hatte so gehofft, dass ich in der 2. Schwangerschaft davon verschont bleibe. Hat jemand konkrete Erfahrungen mit einem individuellen BV?
Die Hinweise (link) habe ich natürlich schon gelesen.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Hasi -
Ja, kann der Arzt alles.
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blöde Frage, aber ich komme gerade von meinem Frauenarzt. Soweit ist alles in Ordnung, aber ich fühle mich nach diesen vier Tagen schon wieder so schlapp und ausgelaugt und habe heute zudem Kopfschmerzen, dass ich mit meinem Frauenarzt über eine Krankschreibung gesprochen habe. Der hatte heute allerdings viel Stress und ist auf mich gar nicht wirklich eingegangen und meinte, ich solle selbst entscheiden, ob ich zuhause bleiben möchte. Jetzt überlege ich, ob ich nicht nochmal bei meinem Hausarzt vorbeischaue und dort meine Situation schildere. Bin an zwei SChulen mit jeweils 14 Stunden und muss halt an drei Tagen auch an beiden Schulen unterrichten und habe eine Fahrtzeit von ca. 20 Minuten, da geht dann meine Pause drauf. Kann der Hausarzt mir auch die Krankschreibung ausstellen oder sollte ich doch lieber nochmal mit meinem Frauenarzt sprechen?
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Wenn du allgemeine "Erkältungssymptome" hast, dann kann dich auf jeden Fall auch dein Hausarzt krank schreiben.
LG pinacolada -
Der Hausarzt kann dich sowohl krankschreiben als auch ein BV ausstellen.
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