Schulrecht Hamburg: Befreiungen und Beurlaubungen von SuS

  • Liebes Forum, die Mutter eines Schülers meiner Klasse bat mich am Sonntag um Befreiung vom Schulunterricht am letzten Schultag vor den Ferien.
    Wie ist die schulrechtliche Lage in Hamburg? Welche Befreiungen und Beurlaubungen kann ich geben und welche muss die SL absegnen?
    Wieviele Tage vorher müssen die Eltern das überhaupt beantragen?
    Bin ganz neu hier und habe im Schulgesetz nichts gefunden.


    Vielen Dank und Gruß Anja.

  • Einzelne Tage (ich glaube bis zu 3 Tagen), die nicht an Ferien grenzen, darf ich bewilligen. Grenzen solche Tage an Ferien, muss rechtzeitig (ich meine, mindestens 2 Wochen vorher) ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung gestellt werden.
    So ist es bei uns.
    LG Rotti

  • Die Mutter hätte wohl niemals einen schriftlichen Antrag gestellt. Letztendlich hat sie mich nur gefragt, weil ich sie durch Zufall wegen einer anderen Sache anrief. Sonst hätte das Kind einfach gefehlt.
    Sie hat von mir keine Genehmigung. Bestimmt ist das Kind krank.


    In einer Pflichtveranstaltung für Berufseinsteiger in HH habe ich einen dicken Ordner bekommen, in dem leider zu diesem Thema nichts steht. Gibt es hier keine VwVs? Ich habe das Gefühl, dass ganz wenig geregelt ist. Allerdings habe ich die letzten Jahre in einem Bundesstaat gelebt in dem alles geregelt war.


    Gruß Anja

  • Ich meine, dass vor und nach den Ferien gar keine Tage (mehr?) bewilligt werden dürfen. Aber irgendjemand weiß das bestimmt auch sicher.


    An deiner Stelle würde ich das auf keinen Fall ohne die Schulleitung entscheiden. Frag doch einfach nach.

  • Heute habe ich mit jemanden gesprochen, allerdings hat der Schüler nun einfach gefehlt, obwohl die Mutter das Okay von mir nicht hatte.
    Die Auskunft heute war: Tage müssen von der Schulleitung abgesegnet werden. Der Antrag muss schriftlich durch die Eltern mit einer angemessenen Bearbeitungszeit (ergo 14 Tage) erfolgen. Der letzte Schultag kann auf Kulanz freigegeben werden, dass heißt heute darf ich ein Auge zudrücken. Außerdem sei die Mutter ehrlich gewesen.

  • Zitat

    Original von Pedalritterin
    Heute habe ich mit jemanden gesprochen, allerdings hat der Schüler nun einfach gefehlt, obwohl die Mutter das Okay von mir nicht hatte.
    Die Auskunft heute war: Tage müssen von der Schulleitung abgesegnet werden. Der Antrag muss schriftlich durch die Eltern mit einer angemessenen Bearbeitungszeit (ergo 14 Tage) erfolgen. Der letzte Schultag kann auf Kulanz freigegeben werden, dass heißt heute darf ich ein Auge zudrücken. Außerdem sei die Mutter ehrlich gewesen.


    Hast du eine Quelle zu dieser Regelung?
    Mir geht es auch so, dass ich in HH das Gefühl habe, hier läuft alles recht locker und an jeder Schule anders. Ich habe in den 2 Dienstjahren in Hamburg noch keinen Durchblick erlangt. 8)

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