Die Sache mit dem Absetzen des Lehrerarbeitszimmers...

  • Zitat

    Original von Schmeili
    Ohne Gewährleistung: Ich meine (!) irgendwo gelesen zu haben, dass der maximale Satz (sprich Kosten in Höhe von 1250€ hat) 375€ ist.
    Ich muss aber gestehen, dass ich keinerlei Ahnung mehr habe, WO ich das in der letzten zeit gelesen habe..


    Das kann man doch überhaupt nicht pauschal sagen. DAs hängt nämlich vom Gesamteinkommen, vom Steuersatz usw. ab.


    Bei uns sorgte das Arbeitszimmer dafür, dass es 8 Euro waren, die wir wiederbekamen. Allerdings lagen die KOsten auch nur bei ca. 200 Euro.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Susannea


    Das kann man doch überhaupt nicht pauschal sagen. DAs hängt nämlich vom Gesamteinkommen, vom Steuersatz usw. ab.


    Bei uns sorgte das Arbeitszimmer dafür, dass es 8 Euro waren, die wir wiederbekamen. Allerdings lagen die KOsten auch nur bei ca. 200 Euro.


    Sowas dachte ich mir fast. Ich kann es aber einfach gar nicht abschätzen, was so 13 qm wohl ausmachen könnten.

  • Zitat

    Original von Dalyna


    Sowas dachte ich mir fast. Ich kann es aber einfach gar nicht abschätzen, was so 13 qm wohl ausmachen könnten.


    Na, du kannst doch abschätzen wieviel Kosten du geltend gemacht hast dür deine 13 qm. Wie man jedoch auf nur 200 € kommt frage ich mich schon.
    Wenn die 13 qm ca. 10% deiner Wohnfläche ausmachen, du dann den Mitanteil, Wasserverbrauch, Stromverbrauch, Heizungsbedarf usw., sowie entsprechende Einrichtungsgegenstände (oder laufen die in einen anderen Topf?) angegeben hast, hast du doch deutlich höhere Kosten. Von denen bekommst du dann auch einiges mehr wieder, bei uns waren es mehrere hundert Euro pro Jahr.


    Grüße
    Peter

  • Zitat

    Original von PeterKa
    Wie man jedoch auf nur 200 € kommt frage ich mich schon.


    Das ist ganz einfach, ich habe ein Arbeitszimmer von 9 qm, nur 7% der Wohnfläche, das dann auch noch zusammen mit meinem Mann genutzt und nur 30% beruflich, da kommt dann selbst bei Gesamtaufwendungen fürs Haus von 11.500 Euro nicht mehr raus ;)

  • Habe heute einen Bescheid für 2008 bekommen: rund 500 € Rückzahlung. Für 2007 gab es leider nichts, weil der Vorläufigkeitsvermerk fehlte.


    Nun, wenigstens etwas! Aber es ärgert mich schon, dass mir aufgrund einer Formalität ein schöner Betrag durch die Lappen geht, obwohl ich das Arbeitszimmer in 2007 angegeben hatte.

  • Also ich habe Anfang Januar auch den Brief abgeschickt und hatte schon am 20. 1. (theoretisch, gab da ein paar Probleme) das Geld auf dem Konto: 2007 (netterweise-eigtl. hab ich da keinen Vorläufigkeitsvermerk gesehen), 2008 und 2009 *yippie*. Sommerurlaub ist finanziert.


    Zitat

    Original von Schmeili
    Ohne Gewährleistung: Ich meine (!) irgendwo gelesen zu haben, dass der maximale Satz (sprich Kosten in Höhe von 1250€ hat) 375€ ist.
    Ich muss aber gestehen, dass ich keinerlei Ahnung mehr habe, WO ich das in der letzten zeit gelesen habe..


    Nun weiß ich übrigens auch, dass das Quark ist (den Irrtum wollte ich auch gleich noch mit aufklären. :)

  • Zitat

    Original von Vaila
    Habe heute einen Bescheid für 2008 bekommen: rund 500 € Rückzahlung. Für 2007 gab es leider nichts, weil der Vorläufigkeitsvermerk fehlte.


    Nun, wenigstens etwas! Aber es ärgert mich schon, dass mir aufgrund einer Formalität ein schöner Betrag durch die Lappen geht, obwohl ich das Arbeitszimmer in 2007 angegeben hatte.



    So sieht es bei mir für 2007 wohl leider auch aus :(

  • Zitat

    Original von Schmeili
    Also ich habe Anfang Januar auch den Brief abgeschickt und hatte schon am 20. 1. (theoretisch, gab da ein paar Probleme) das Geld auf dem Konto: 2007 (netterweise-eigtl. hab ich da keinen Vorläufigkeitsvermerk gesehen), 2008 und 2009 *yippie*. Sommerurlaub ist finanziert.



    Nun weiß ich übrigens auch, dass das Quark ist (den Irrtum wollte ich auch gleich noch mit aufklären. :)


    Quark stimmt nicht ganz, aber präzise ist es auch nicht.
    Richtig bezeichnet geht es um die Obergrenze von 1250 € absetzbarer Kosten für das Arbeitszimmer (ohne Einrichtung und Arbeitsmittel)


    Die Erstattung hängt dann jedoch vom individuellen Steuersatz ab, wobei man wegen der Steuerprogression nicht den Durchschnittssatz, sondern die Besteuerung der letzten 1250 € Einkommen laut Steuertabelle anschauen muss. Da bekommt der Oberstudienrat dann mehr Geld als der Referendar zurück, weil vom Gesamtbetrag der Einkünfte progressiv abgerechnet wird.


    Konz-Steuertipps hat im Anhang die Progressionstabelle.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ich bekomme nichts, da es weniger als 20 Eur wären und das nur auf ganz besonderen Antrag erstattet wird. Verstehe gar nicht, wieso ihr so viel bekommt? Was habe ich denn falsch gemacht????? Auf allen drei Bescheiden steht vorläufig und dennoch bekomme ich nichts, obwohl ich es angegeben habe. ;(

  • tigerente, du musst natürlich schon genügend kosten verauslagt haben, um was zurückzubekommen. man bekommt ja nur was wieder vom ausgegebenen und nichts geschenkt ...bei mir waren es für die drei jahre auch knapp 1200 €.
    also im durchschnitt 400. fein.

  • Tigerente: Wie groß ist denn dein Arbeitszimmer?


    Meines ist 13 qm groß, was 1/5 der Wohnung ist. Anteilige Miete, Nebenkosten etc. machten bei mir eine Rückzahlung von knapp 400 Euro für 2009 aus.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von webe
    Tigerente: Wie groß ist denn dein Arbeitszimmer?


    Meines ist 13 qm groß, was 1/5 der Wohnung ist. Anteilige Miete, Nebenkosten etc. machten bei mir eine Rückzahlung von knapp 400 Euro für 2009 aus.


    Ist bei mir wohl ähnlich von den Größenverhältnissen her.

  • Zitat

    Original von tigerente303
    Ich glaube langsam, dass da was nicht stimmen kann. Muss das mal in aller Ruhe am WE durchschauen.


    Du vergisst, dass die Höhe der Erstattung doch noch von viel mehr Abhängig ist. Dem Sterusatz, der Höhe des Einkommens usw.


    Das Vergleichen der Arbeitszimmer und der Ausgaben dafür nützt gar nichts!

  • Zitat

    Original von silke111
    weiß jemand, ob das auch geht, wenn man einen raum nur zur hälfte als arbeitszimmer nutzt?


    Ich denke, dass ist dann so wie 50% private Nutzung des Arbeitszimmers und das geht.

  • Zitat

    Original von silke111
    weiß jemand, ob das auch geht, wenn man einen raum nur zur hälfte als arbeitszimmer nutzt?


    Nein, das geht nicht. Der Raum muss durch Wände und Türen vom Rest der Wohnung getrennt sein und darf nur als Arbeitszimmer genutzt werden, ansonsten ist es nicht absetzbar.

  • Zitat

    Original von webe


    Nein, das geht nicht. Der Raum muss durch Wände und Türen vom Rest der Wohnung getrennt sein und darf nur als Arbeitszimmer genutzt werden, ansonsten ist es nicht absetzbar.


    Das ist dann wieder die Frage, was in ein Arbeitszimmer gehört ;)


    Ich würde es wohl darauf ankommen lassen und eben dann nur eine 50% dienstliche Nutzung z.B. angeben, denn das ist ja zulässig. Genau wie eine Teilung bzw. gemeinsame Nutzung des Arbeitszimmers udn was mein Ehepartner in seinem Teil macht, das hat ja ncihts mit dem was ich absetze zu tun!

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