Die Sache mit dem Absetzen des Lehrerarbeitszimmers...


  • Das ist aber eindeutig keine Vermutung, sondern steht z.B. bei uns im Steuerbescheid so drin. Es wird von Amtswegen geändert, wenn dazu eine abschließende Entscheidung getroffen wurde.


    Aber das geht alles nur, wenn man schon Angaben gemacht hat!


    Der Thread wird also nicht ad absurdum geführt, sondern es bestätigen andere, dass zumindest ihre Finanzämter keine eigene rechtsbeugung durchführen! Deshalb wird deines das auch öffentlich nie äußern, weils rechtlich nicht zulässig ist!

  • Hallo,


    ich habe gerade mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen: Die Finanzämter bekommen wohl Listen, auf denen vermerkt ist, welche Bescheide überprüft werden müssen. Bis heute (!!!) hat zumindest "unser" Finanzamt diese Liste noch nicht. Da ich mich aber telefonisch selber gemeldet habe, wird die Sachbearbeiterin Anfang nächster Woche meine Bescheide durchgehen, sodass ich hoffen kann, das Geld dann bald zu bekommen. Ein persönliches Nachfragen scheint die Sache tatsächlich zu beschleunigen.


    LG


    Sina

    • Offizieller Beitrag

    Hab jetzt auch gerade mal beim Finanzamt angerufen. Mir wurde es ähnlich erklärt: sie hätten noch nichts offizielles. Wenn das kommt, würden die Sache automatisch bearbeitet.

  • Heute habe ich noch einmal angerufen: Die Bescheide sind überarbeitet und in ca. 5 Tagen bekomm ich den neuen Bescheid und das Geld (das trudelt erfahrungsgemäß ein paar Tage später auf dem Konto ein).
    Geht doch .... ;)


    Also, ruft in eurem Finanzamt an. Das beschleunigt die Sache erheblich!


    LG


    Sina

  • Jetzt mal eine ganz doofe Frage: Wo muss das mit dem vorläufig denn stehen?
    Bei mir steht da was direkt vor der Festsetzung der Steuer. Ist das damit gemeint? Sonst taucht aber nirgends das Wort Arbeitszimmer auf.
    Ich habe keinen Widerspruch eingelegt. Muss ich also einen Antrag auf Überprüfung stellen und dann klappt das?
    Oh Mann, ich weiß schon, warum ich Lehrer und kein Bürohengst geworden bin.

    • Offizieller Beitrag

    TigerEnte: bin ja auch aus RLP und mir wurde gesagt, dass die Bearbeitung automatisch stattfinden würde, sie aber noch gar nichts von der OFD vorliegen hätten (was auch immer die damit zu tun hat). Wenn das so wäre, würden die Bescheide umgehend bearbeitet.
    Ich hab auch keinen Widerspruch eingelegt, aber mein Steuerbescheid ist vorläufig. Ob da was von Arbeitszimmer steht, weiß ich nicht mehr genau.
    Aber die Vorläufigkeit bezieht sich aufs Arbeitszimmer, da ansonsten ja alles klar ist.
    Haben die Erklärung vom Steuerberater machen lassen. der hat auch nichts davon gesagt, dass ich Widerspruch einlegen müsste. Seine Frau ist auch Lehrerin, sodass ich denke, dass er sich da ganz gut auskennt. Hoffe es zumindest... ;)

  • Danke Melosine. Ich habe jetzt mal einen Zweizeiler geschrieben. Schaden kann das ja nicht. Im Notfall bekomme ich gesagt, dass die OFD noch nicht in die Gänge kommt. Würde mich ärgern, wenn ich doch was hätte tun sollen....

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir hat die Steuerberaterin direkt Einspruch eingelegt, so dass der Steuerbescheid vorläufig ist. Nach dem Thread hier hab ich jetzt mal bei ihr nachgefragt, aber noch nichts von ihr gehört. Bin ja auch RLP und überleg jetzt dauernd, ob ich meinen mundfaulen Bearbeiter, der nicht mal Mails beantworten kann jetzt echt anrufen soll...

  • Das ist ja schräg. Ich harre auch seit Monaten, ob da nicht mal was kommt. Mein Steuerberater, der eigentlich wirklich kompetent ist, sagte mir auch, was euch gesagt wurde offenbar: das geschieht alles automatisch, die Bescheide waren ja vorläufig und wir haben im Prinzip schon all die Jahre Widerspruch eingelegt etc. Bislang ist aber noch gar nichts passiert. Ob ich wohl auch mal bei meiner Sachbearbeitung anrufen soll und lieb anfragen? *grübel*

  • Vom Niederrhein auch der letzte Stand der Dinge: die haben sich wirklich abgesprochen! Was sagt der nette Mann im FInanzamt mir: 'wir haben noch keine Weisung; aber wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, wird das ovorab auch ohne Weisung bearbeitet'. Also mal flink die Schreibmaschine hochgefahren, flugs das Schreiben mit allen Nümmerchen aufgesetzt und auf die Post gebracht. Wollen wir mal sehen, was nun geschieht!

    • Offizieller Beitrag

    So, nach dem letzten Beitrag hier mein Kenntnisstand aus der Südpfalz... *grummel*


    Ich hab geradei m Finanzamt angerufen. Von höherer Stelle gibt es noch keine Weisung. Daher müsse man, wenn man das Geld jetzt schon will einen Brief schreiben und in diesem darlegen, wshalb die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers auf einen selbst zutrifft. Mal sehen, wie ich das formulieren kann.

  • ...vielleicht sollten wir einfach mal die Stunden pro Monat hochrechnen, in denen man da drin sitzt. Das müsste doch eigentlich Begründung genug sein! :P

    • Offizieller Beitrag

    Naja, ich werd jetzt anführen, dass bei beidne Steuererklärungen der letzten beiden Jahre ja auch eine Bescheinigung der Schule beilag, dass an der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der Bescheid eben aus genau diesem Grund vorläufig war und ich daher um eine Überarbeitung des Steuerbescheids bitte.

  • Zitat

    Original von Melosine
    Da ich solche Schreiben nicht gerne verfasse, werde ich einfach abwarten. ;)
    Wer zuerst Geld bekommt, sagt Bescheid!


    Geld für die letzten drei Jahre ist schon vor einigen Wochen auf dem Konto angekommen. ;)


    Grüße
    Peter

  • Für 2009 habe ich es bekommen, nachdem ich über den Lohnsteuerhilfeverein, der meine Steuererklärung mache, einiges eingereicht habe. Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass der Sachbearbeiter dort (d.h. im Lohnsteuerhilfeverein) auch die Sache mit 2007 und 2008 regelt, so war es aber nicht; ich habe beim Finanzamt erfahren, dass kein Antrag vorliegt, sodass ich mich an meinen Sachbearbeiter im Lohnsteuerhlfeverein wenden musste und ihn darauf aufmerksam machen musste, dass für 07 und 08 der Antrag noch gestellt werden muss ...

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem meine Steuerberaterin noch nichts gesagt hat und ich ja dann selbsgt mit dem Finfanzamt telefoniert hatte, hab ich eben schnell ein Schreiben aufgesetzt, weil die Bescheide für 2007, 2008 und 2009 aus diesem Grund vorläufig waren und mein Arbeitgeber netterweise bescheinigt hatte, dass mir an der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.


    Weiß jemand, wieviel man da so bekommt?

  • Ohne Gewährleistung: Ich meine (!) irgendwo gelesen zu haben, dass der maximale Satz (sprich Kosten in Höhe von 1250€ hat) 375€ ist.
    Ich muss aber gestehen, dass ich keinerlei Ahnung mehr habe, WO ich das in der letzten zeit gelesen habe..

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