Die Sache mit dem Absetzen des Lehrerarbeitszimmers...

  • das wäre ja unglaublich unfair, wenn ich nichts absetzen könnte :(
    ich kann mir keine wohnung mit einem extra zimmer mehr leisten, habe aber auf ein extra großes schlafzimmer geachtet, so dass ca. 8qm ausschließlich (!) für den arbeitsbereich genutzt werden.
    muss mal abwarten, was mein steuerberater meint...
    aber kommt ja unter'm strich aufs gleiche raus. hätte ich eine wohnung mit einem 8qm arbeitszimmer und 12qm schlafzimmer gefunden, hätte ich sie sofort genommen, aber nun habe ich eben 20qm schlaf- und arbeitszimmer...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von webe


    Nein, das geht nicht. Der Raum muss durch Wände und Türen vom Rest der Wohnung getrennt sein und darf nur als Arbeitszimmer genutzt werden, ansonsten ist es nicht absetzbar.


    Das wird zwar immer so gesagt, stimmt aber nur bedingt.


    Da in meiner Wihnung früher keine eine Tür neben der Haustür und der Badezimmertür war, wurde das Arbeitszimmer prozentual an- und abgesetzt.


    Genau so ist es jetzt in meiner Wohnung, da es zur Hälfte Kleiderschrank und zur anderen Hälfte Schreibtisch und Regale enthält. Ich weiß aber nicht, wie geschickt man da vorgehen muss, um das durchzubekommen. Meine Steuerberaterin hat es jedenfalls hinbekommen.

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