....nervt so langsam aber sicher gewaltig!
Zur Info, an alle die es noch nicht migbekommen haben (so wie ich). Ich habe heute nach 30 Versuchen endlich mal meinen Sachbearbeiter im Finanzamt an die Strippe bekommen. Ich wolte von ihm wissen, wann sie denn nun mal in die Gänge kommen und die Steuerbescheide nachträglich korrigieren, die wegen des Arbeitszimmers nur vorläufig waren (Zur info: Ich habe so spät die Erklärung gemacht, dass bei mir der Hinweis "vorläufig" eingetragen war. Für die Leute, die Widerspruch einlegen mussten, gilt diese Info nicht. Wie das bei denen ist, weß ich nicht).
Dabei heraus kam: TROTZDEM, dass der Bescheid nur voräufig war, muss ich ABERMALS einen Antrag zur Überprüfung stelen. Ein formloser Zweizeiler reicht angeblich.
Auf meinen Hinweis, dass das damals bei der Fahrtkostenpauschale aber automatisch neu geprüft wurde, meinte der gute Mann, dass das eigentlich auch so wäre. Aber das Land könne nicht alles einzeln auf Arbeitszimmer prüfen (ist das nicht im Computer erfasst?), daher muss zunächst ein ANtrag her, sonst keine Prüfung und kein Geld.
Und nein, es wäre nicht irgendwo öffentlich verlautbart worden.
UNVERSCHÄMTHEIT!
Gruß
sini