Hallo,
ich habe ein sehr kniffliges Problem.
Ich möchte aus dem Ersatzschuldienst eines privaten Gymnasiums in den öffentlichen Schuldienst wechseln und habe auch ein Gymnasium gefunden, welches eine Stelle für mich ausschreibt. Leider möchte mir meine Schulleitung keine Freigabe erteilen. Die Begründung lautet, man dürfe die Planstelle, welche ich besetze nicht zum Sommer wieder aussschreiben und müsse diese für Jahre freihalten da ich das Recht hätte wieder zurück zu kehren. Man würde gerne die Freigabe geben, könne es aber nicht aus diesem Grund.
Dies ist für mich sehr schlecht, da ich dann nur die Möglichkeit einer Kündigung habe, welche ich vor dem Bewerbungsgespräch an der neuen Stelle aussprechen müsste (6 Monate Kündigungsfrist) und auch eine Gesundheitsprüfung machen müsste.
Der Grund für das Freihalten meiner Stelle ist mir nicht wirklich klar, da Personalrat, Sachbearbeiter und auch ein Dezernet, den ich gefragt habe mir sagen, dass die Stelle sofort wieder besetzt werden kann.
Meine Schule sagt mir, dass diese Personen das nicht richtig beurteilen könnten, da es von meinem Schulträger nur eine Schule gibt und da sei das wegen der Refinanzierung eben so geregelt. Gibt es da Unterschiede im Ersatzschuldienst? Ich habe keinen Beleg für diese Aussagen und verstehe auch nicht warum einige Kollegen schreiben, sie hätten eine Freigabe erhalten. Eine Stelle für Jahre freihalten kann doch keine Schule. Gibt es da Unterschiede je nach Stellung der Schule oder Anzahl der unterhaltenen Schulen eines Trägers?
Kann mir jemand die Darstellung meiner Schule bestätigen bzw. auch erklären? Ist vielleicht jemand in der Lage mir einen Hinweis zu geben auf Unterlagen, welche bestätigen, dass es für eine Ersatzschule keinen Unterschied darstellt ob ich mit Kündigung oder Freigabe gehe?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
Jörg