Wechsel aus dem Ersatzschuldienst

  • Hallo,
    ich habe ein sehr kniffliges Problem.


    Ich möchte aus dem Ersatzschuldienst eines privaten Gymnasiums in den öffentlichen Schuldienst wechseln und habe auch ein Gymnasium gefunden, welches eine Stelle für mich ausschreibt. Leider möchte mir meine Schulleitung keine Freigabe erteilen. Die Begründung lautet, man dürfe die Planstelle, welche ich besetze nicht zum Sommer wieder aussschreiben und müsse diese für Jahre freihalten da ich das Recht hätte wieder zurück zu kehren. Man würde gerne die Freigabe geben, könne es aber nicht aus diesem Grund.
    Dies ist für mich sehr schlecht, da ich dann nur die Möglichkeit einer Kündigung habe, welche ich vor dem Bewerbungsgespräch an der neuen Stelle aussprechen müsste (6 Monate Kündigungsfrist) und auch eine Gesundheitsprüfung machen müsste.
    Der Grund für das Freihalten meiner Stelle ist mir nicht wirklich klar, da Personalrat, Sachbearbeiter und auch ein Dezernet, den ich gefragt habe mir sagen, dass die Stelle sofort wieder besetzt werden kann.
    Meine Schule sagt mir, dass diese Personen das nicht richtig beurteilen könnten, da es von meinem Schulträger nur eine Schule gibt und da sei das wegen der Refinanzierung eben so geregelt. Gibt es da Unterschiede im Ersatzschuldienst? Ich habe keinen Beleg für diese Aussagen und verstehe auch nicht warum einige Kollegen schreiben, sie hätten eine Freigabe erhalten. Eine Stelle für Jahre freihalten kann doch keine Schule. Gibt es da Unterschiede je nach Stellung der Schule oder Anzahl der unterhaltenen Schulen eines Trägers?


    Kann mir jemand die Darstellung meiner Schule bestätigen bzw. auch erklären? Ist vielleicht jemand in der Lage mir einen Hinweis zu geben auf Unterlagen, welche bestätigen, dass es für eine Ersatzschule keinen Unterschied darstellt ob ich mit Kündigung oder Freigabe gehe?


    Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
    Jörg

  • Hallo.


    In NRW wurden zu diesem Einstellungszeitraum an öffentlichen Schulen nicht nur Stellen zum 1.2.2011 ausgeschrieben, sondern auch schon stellen für das neue Schuljahr. Das wäre etwas für dich gewesen, weil du den vertrag für die neue Schule hättest unterschreiben können, anschließend fristgerecht kündigen und dann im Sommer bei der neuen Schule anfangen können. Du könntest deine Wunschschule ja mal fragen, ob sie jetzt schon die Stelle für Sommer ausschreiben.

  • Danke für die Antwort.


    Ich hoffe, dass die Ausschreibung möglichst schnell kommt, doch macht mir der Gedanke zu kündigen große Sorgen.
    Ich werde im August 2011 40 Jahre alt und könnte wenn ich das richtig weiß dann noch mit Sonderantrag nach § 84 verbeamtet werden. Ist eine Kündigung ratsam? Was kann schiefgehen?

  • Hi.


    also kündigen würde ich nur, wenn ich den unterschriebenen Vertrag in der Hand halte.
    Die Ausschreibungen waren ja im letzten Monat. Ruf am besten mal bei der neuen Schule an und frage nach, ob sie solch eine Vorausschreibung jetzt eben noch in den nächsten beiden Tagen für dich machen können. Du wirst vermutlich ein Kündigungsrecht zum 31.7. eines Jahres mit 6 Monaten Vorlauf haben (ist bei mir so). D.h. bis zum 31.1. hättest du Gelegenheit, einen Vertrag unter Dach und Fach zu bringen. Und wenn die dich wollen (Mathe/Chemie leht man als klar denkender Schulleiter sicher nicht ab), werden die schon mit der entsprechenden Bezirksregierung etwas kummeln.


    Was kann schief gehen?
    Du stehst am Ende des Schuljahres ohne Job da, falls du kündigst, ohne einen neuen Vertrag zu haben...

  • Hallo,
    mich würde das Ganze auch mal interessieren. Allerdings habe ich dazu auch ein Gerichtsurteil gefunden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie es nach der "Nachbesserung durch das Land NRW" aussieht:


    http://www.kupferschlaeger.de/…tellungsverh_ltnisses.pdf


    http://www.kupferschlaeger.de/…entlichen_Schuldienst.pdf


    Ich bin zwar noch nicht angestellt bei einer Privatschule, habe allerdings die Möglichkeit und denke darüber nach. Andererseits frage ich mich, welche Nachteile man als Angestellter im Ersatzschuldienst im Gegensatz zum "echten" Beamtenverhältnis hat...


    Eine Planstelle, die ich nach einem halben Jahr Erprobung antreten könnte, wurde mir bereits vorab versprochen.


    Finanziell und bzgl. der Sicherheit ist es doch nahezu das gleiche, oder?


    Es wäre toll, wenn ihr mir dazu schreiben könntet.


    Viele Grüße

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