Schulleiter und Konrektor weigern sich zu unterrichten

  • Als gewöhnliche Lehrerin einer Sonderschule ärgert es meine Kollegen und mich, dass unsere Schulleitung, sowie die Stellvertretung entgegen der Vorschriften des Organisationserlasses keine einzige Unterrichtsstunde mehr unterrichtet. Dabei geht es nicht um Neid und Missgunst unsererseits, sondern darum, dass die Schulleitung offensichtlich bei Fragen zu Schülerproblemen, zu Ordnungsmaßnahmen aus unserer Sicht immer realitätsfremder wird und gerade bei problematischen Schülern oft die Unterstützung der Schulleitung fehlt (sie muss sich ja nicht mehr mit den Schülern rumschlagen). Außerdem müssten teilweise Kollegen Überstunden machen, während der Schulleiter / Vertreter nicht einmal wenn alles "brennt" Vertretungen macht.


    Laut dem Organisationserlass müsste der Schulleiter an dieser Schulart mindestens 4 Unterrichtsstunden unterrichten, der Stellvertreter mindestens 8. Davon abgewichen werden kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der obersten Schulbehörde (Kultusministerium). Nach meinem Kenntnisstand, werden für die nicht gehaltenen Stunden einfach sogenannte "Kooperationsstunden" verbraten. Die Schulleitung macht aber keine besonderen Kooperationsdienste, außer dem was zum normalen Geschäft der Schulleitung gehört, also Gespräche mit Eltern und anderen Institutionen. Hinzu kommt dass sowohl Schulleiter als auch Stellvertreter KEINE Vertretungspläne, Stundenpläne und Deputatsverteilungen macht. Dies erledigen die Abteilungsleiter unserer Schularten, die einen großen Anteil der typischen Schulleitungsaufgaben übernimmt, was eher zu einer Erhöhrung der der Unterrichtsverplfichtung führen müsste.


    Niemand hat den Mut, das Thema anzusprechen, der Personalrat vermutet, dass vielleicht eine Sondergenehmigung vom Kultusministerium vorliegt, das kann sich aber niemand so recht vorstellen.


    Nun die Frage:


    Kann man von den Schulleitern und deren Vertretung verlangen, dass sie ihrer Unterrichtsverpflichtung nachkommen, bzw. wie kann man das tun? Kann man irgendwo überprüfen lassen, ob tatsächlich ggf eine Sondergenehmigung vorliegt?
    Bisher hatten die beiden Schulleiter auf derartige Nachfragen anscheinend sehr aggressiv reagiert.


    Was im Organisationserlass von BW steht, klingt für mich so, als könnte man trotz aller möglichen Reduzierungen und Anrechnungen die Mindstunterrichtszahl von 4 Stunden (Schulleiter) bzw. 8 (Stellvertreter) nicht unterschreiten. Vielleicht kann das mal jemand kompetentes hier im Forum verifizieren. Ich bin kein Jurist



    hier der Link zu den Vorschriften


    Unter C 4 steht:



    Zitat:


    An Unterricht sind mindestens zu erteilen:


    vom Schulleiter
    4 Wochenstunden,
    vom ständigen Vertreter
    8 Wochenstunden,
    von anderen Lehrern
    14 Wochenstunden.


    Zitat Ende


    Für mich heißt das, dass wirklich in den Klassen unterrichtet werden muss. Wie sehen das die Experten.


    Bitte keine allgemeinen Ratschläge, wie z.B. Kontakieren des Personalrat usw.


    Es geht mir konkret um die rechtliche Situation, um eine Grundlage für weiteres Vorgehen zu haben. Wird hier widerrechtlich getrickst, dann kann man anders auftreten und argumentieren, als wenn es eher eine Frage von Moral und Kollegialität ist.

  • Wenn es denn wirklich so sehr "brennt", die Schulleitung dicht macht, der Personalrat nicht weiterkommt & ihr den begründeten Verdacht habt, dass die Schulleitung nicht bestimmungsgemäß arbeitet: Wie wär's mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
    (Alle anderen Möglichkeiten zur internen Regelung / Nachfrage habt ihr ausgeschöpft, dann muss eben jemand "von oben" mal kritisch nachforschen...)

  • Kann man das anonym machen, so wie bei einer Strafanzeige?


    Wenn nicht, wer sollte da seinen Namen dafür hergeben, das macht mit Sicherheit nicht mal der Personalrat.

  • Ich meine schon gelesen zu haben, dass man dies anonym tun könnte. Ebenfalls meine ich in dem Zusammenhang gelesen zu haben, dass anonyme Dienstaufsichtsbeschwerden weniger Aussicht auf Erfolg haben. Aber ich bin mir bei beiden Punkten nicht sicher.


    Falls du / ihr organisiert (GEW, Philologenverband, ...) seid, fragt nach, ob ihr entsprechend eine Rechtsberatung bekommen könnt.


    Falls euer schuleigener Personalrat nicht möchte (fragt ihn aber erst einmal, vielleicht tut er es ja doch - schließlich kann man die Beschwerde so formulieren, dass klar ist, dass der Personalrat dies stellvertretend für das Kollegium tut) - also, falls euer PR nicht will, schaut, ob ihr mit dem übergeordneten Personalrat (Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat o.ä.) zusammenarbeitet. Es wäre sowieso sinnvoll, wenn der von dem Verfahren weiß und das ganze (kritisch / aufmerksam) in der Behörde beobachtet / verfolgt.


    Ansonsten: Es leidet doch auch die Unterrichtsqualität / Unterrichtsversorgung. Vielleicht habt ihr aktive Elternvertreter, mit denen man sinnvoll zusammenarbeiten kann...

  • Zitat

    Original von anne70
    Kann man das anonym machen, so wie bei einer Strafanzeige?


    Wenn nicht, wer sollte da seinen Namen dafür hergeben, das macht mit Sicherheit nicht mal der Personalrat.


    Lehrer und ihre cojones... Wenn ihr euch nicht traut, unter eigenem Namen zu agieren, wird es ja wohl so dringlich nicht sein. :rolleyes:


    Nele


  • Deshalb findest du wahrscheinlich Wikileaks völlig überflüssig, soll doch jeder seinen Kopf hinhalten, um die Schweinereien dieser Welt aufzudecken, vor allem wenn es der Allgemeinheit nützt und ihm selbst schadet, wenn sein Name bekannt wird.

  • Zitat

    Original von anne70
    Wenn nicht, wer sollte da seinen Namen dafür hergeben, das macht mit Sicherheit nicht mal der Personalrat.


    da hilft nur zusammenhalten. alle namen müssen drunter, dann sollen die mal anfangen wollen, euch zu mobben.

  • Das ist aber nicht realistisch. Ich war schon in mehreren Kollegien und habe diese Art von Solidarität noch nicht erlebt. In der Regel sind es immer die gleichen Leute, die den Kopf hinhalten, die anderen revoltieren lieber am Stammtisch oder im Lehrerzimmer, wenn die Türe zu ist.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von anne70
    Kann man das anonym machen, so wie bei einer Strafanzeige?


    Wenn nicht, wer sollte da seinen Namen dafür hergeben, das macht mit Sicherheit nicht mal der Personalrat.


    Joah, dann habt ihr aber die Falschen in den Personalrat gewählt, denn das gehört zu deren Aufgaben. Der PR sollte in so einem Falle
    1. eine schriftliche Übersicht über die Stundendeputate verlangen (Informationsrecht)
    2. Wenn die erklärungsbedürftig sind, eine (schriftliche) Erklärung verlangen (Sondergenehmigungen aus dem KM sind auch dem PR offenzulegen, wenn es um Pflichtstunden geht, die nicht gehalten werden).
    3. Wenn das nicht fruchtet, kann der PR kann eine formale Nachfrage zum Budget bei der Dezernentin/dem Dezernenten in der Schulaufsichtsbehörde machen (auch via Bezirks/Gesamtpersonalrat) und diese muss beantwortet werden
    und 4. Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, wenn da gemauschelt wird.
    Für die entsprechenden Paragraphen eures BL fragt man die Rechtsberatung der Gewerkschaften.


    Bis diese 4 Schritte gegangen sind, hat euer SL noch viel Gelegenheit sich zu äußern und die Sache friedlich beizulegen - wenn nicht, dann ist es halt so und es geht bis nach oben. Der PR kann vorher eine PV einberufen um sich mit dem Kollegium abszusprechen, ob so vorgegangen werden soll ... dann dürfte auch die Loyalitätsfrage geregelt sein. Wenn das Kollegium meint, das wolle man so nicht durchkämpfen, dass ist es eben so. Eine SL ist halt eben nur so transparent, wie man sie sich erzieht ;)

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

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