Vertretungsreserve NRW

  • Hallo, habe mal eine Frage auf die ich im Internet nicht wirklich eine Antwort finde. Vielleicht habt ihr ja Infos.


    Ich habe zum Februar 2011 eine Stelle für Vertretungsreserve in NRW angenommen, weil ja im Grundschulbereich nichts Verbeamtetes frei war dieses Jahr. Leider bin ich nur von einem Schulamt angenommen worden, was sehr sehr weit von meinem jetzigen Wohnort entfernt ist. Habe die Stelle trotzdem angenommen, weil eben die Auswahl in NRW nicht so toll ist.


    langfristig gesehen will ich aber schon aus verschiedenen Gründen in der Heimat bleiben.
    Nun meine Fragen:


    1.) Ich denke mal Versetzungen während der ersten 2 Jahre in der Vertretungsreserve sind nicht möglich, oder?


    2.) Wie sieht es danach aus? Dann bekommt ja vom jeweiligen Schulamt in dem Kreis wo man die 2 Jahre Vertretungsreserve gemacht hat, eine feste Stelle. Geht das dann NUR in dem Kreis oder auch woanders?


    3.) Stimmt es, dass man sich schon in den ersten 2 Jahren in denen man in der Vertretungsreserve arbeitet weiterhin schulscharf bewerben darf und auch eine Stelle annehmen dürfte (wobei es in NRW ja keine Ausschreibungen für GS im Kölner Bereich gibt)?


    Ich weiß, dass es ziemlich viele Fragen sind und das alles sehr kompliziert ist, aber ist mir wirklich sehr sehr wichtig. Wäre euch sehr dankbar, dass ihr mir weiterhelft, falls ihr da Infos für mich habt.


    Vielen lieben Dank jetzt schon dafür!!!!!!!!!!!!!


    Daniela

  • Es waren aber doch einige schulscharfe Stellen drin......
    Ich meine, dass man sich nicht bewerben darf, während man die zwei Jahre in der Reserve ist.

  • hallo, für Grundschule im Regierungsbezirk Köln? Also habe ich zu dem Zeitpunkt nichts gelesen, außer Hauptschule, Realschule, Berufsschule, Gymnasium und Gesamtschule und eben die Vertretungsreserven der Schulämter. Reine GS-Stellen waren meiner Meinung nach nicht drin, oder ich habe sie übersehen oder zum falschen Zeitpunkt reingesehen.


    oh ok, dachte das heißt in den 2 Jahren nur, dass man aus den Listenverfahren raus ist

  • Kölner Raum weiß ich nicht so genau, meine aber dort auch welche gesehen zu haben.
    Wenn du großes Glück hast, bleibst du zwei Jahre an einer Schule..... Ich hatte das große Glück eine schulscharfe Stelle zu bekommen und freu mich wie ein "Schneekönig"......

  • Ach ja, glaube im Kreis Aachen waren GS-Stellen drin, aber nicht Köln oder südlicher Richtung Bonn was eher meine Richtung wäre

  • Krefeld, Düsseldorf, Duisburg,...hier in Düsseldorf war dieses Mal nach langem mal wieder Einiges Schulscharfes dabei. Anderswo scheint es ja anders ausgesehen zu haben.


    Ich denke nicht - nein, ich weiß es - dass Du Dich weiterhin bewerben kannst, schließlich hast Du ja eine feste Stelle.


    Ich war auch zwei Jahre im "Pool" und konnte mir danach die Schule, an der ich dauerhaft arbeiten möchte, mehr oder weniger aussuchen - allerdings im Schulamtsbezirk.


    Ich hätte allerdings keine Stelle in einem Kreis angenommen, in dem ich mir nicht vorstellen könnte auf Dauer zu arbeiten, eben weil das Wechseln nicht "mal eben so" von Statten geht.


  • Hier der Versuch einer Antwort, allerdings ohne Anspruch auf absolute Richtigkeit:


    Zu 1: Die Stelle, die du angetreten hast, ist eine Pool-Stelle. Da ist kein Schulort fest vorgesehen, dein Dienstort ist das entsprechende Schulamt. Dort wird dein jeweiliger Einstzort festgelegt. Das lässt sich nur über die Bezirksregierung ändern, wobei das Schulamt des Kreises keine Veranlassung haben wird, dich aus dem Vertrag zu entlassen. Du sollst ja im Kreis den Vertretungsunterricht erteilen.


    Zu 2: Eine feste Stelle hast du jetzt schon. Allerdings musst du eben mit häufiger wechselnden Einsatzorten rechnen. Nach Ablauf der zwei Jahre wirst du an eine Schule im Kreis versetzt. Da heißt die Formulierung allerdings "wenn möglich", das wäre also eine Möglichkeit, deiner Heimat etwas näher zu rücken.


    Zu 3: Bei diesem Punkt bin ich mir nicht so sicher. Meines Wissens konnte man sich auch als Pool-Kraft auf andere Ausschreibungen bewerben, als der Pool nur eine auf zwei Jahre befristete Beschäftigung beinhaltete. Da du aber eine feste Stelle hast, wäre das eher eine Versetzungsbewerbung und dürfte eigentlich nicht möglich sein.



    Warte die erste Zeit ab, vielleicht gefällt es dir so gut, dass du nie wieder weg willst. Und wenn nicht, dann tröste dich damit, dass viele gar keine feste Stelle bekommen haben und sich auch auf nahe Sicht kaum etwas daran ändern wird. Ich fühle mit allen, die bei den eh schon wenigen Ausschreibungen leer ausgegangen sind.


    Viele Grüße

  • Ja da hast du wohl recht und deswegen habe ich es auch angenommen, wobei ich schon wirklich langfristig hier in der Heimat bleiben will/muss.
    Na ja, dann denke ich wird es erstmal mit 2 Jahren langer Fahrerei gehen müssen und dann mal warten wie es nach den 2 Jahren aussieht, ob man da irgendwie wieder den Absprung in die Heimat schafft. Ich hoffe es sehr :(

  • Wenn du dein Annahmeschreiben richtig gelesen hast, hast du dort auch Erfahren, dass du mit Annahme der Stelle aus dem Bewerberverfahren ausscheidest und dich dann nicht mehr in NRW auf eine Ausschreibung bewerben darfst.


    Man muss halt beim Bewerben immer abwägen: Will ich auf "Teufel komm raus" eine feste Stelle und nehme ich auch weite Fahrwege in Kauf bzw. eine Umzug oder warte ich, bis etwas ortsnahes kommt.

  • Danke Florian. Das habe ich gelesen und dass ich aus dem Listenverfahren raus bin war mir völlig klar und auch nicht meine Frage

  • Hallo dany29,


    ich denke auch, dass den Absatz jeder, der eine feste Stelle angenommen hat, gelesen hat!


    Die Fragen sind völlig berechtigt und genau darüber machen sich viele einen Kopf. Ich denke nicht, dass es darum geht "Auf Teufel komm raus" eine feste Stelle zu bekommen, denn wie viele von uns wissen, kann man sich die Stellen heute nicht (mehr) aussuchen und sollte froh sein, ein Angebot zu bekommen.
    Nichts desto Trotz ist es berechtigt, zu hinterfragen, ab wann man den Schulamtsbezirk wechseln kann bzw. einen Versetzungsantrag stellen kann, auch ohne für "Sozialpunkte" (:D) sorgen zu müssen!!


    LG Cloudine

  • danke. Ja das sehe ich auch so. Ist leider in dem Bereich nicht alles so wirklich transparent und oft wissen selbst die Leute auf den
    Schulämtern sowas nicht und da ist der Austausch mit denen die bereits Erfahrungen damit gemacht haben sehr hilfreich. Deshalb finde ich dieses Forum hier echt super.


    Habe jetzt z.B. wieder so ein Gerücht (?) gehört, dass man sich innerhalb eines Regierungsbezirks (bei mir Bezirksregierung Köln) gar nicht versetzen lassen kann, also nicht in anderen Kreis, sondern, dass Versetzungen nur von Bezirksregierung zu Bezirksregierung möglich sind. Kann ich mir gar nicht vorstellen, weil die Kreise ja teilweise sooooooooooooooooooo weit auseinander liegen, so dass das ja schon einen riesen Unterschied macht in welchen Kreis man arbeit. Vielleicht hat dazu auch jemand Erfahrungen

  • hhmmm, so was habe ich jetzt noch nicht gehört. Kann ich mir aber auch nicht vorstellen. Bei einer schulscharfen Stelle kann man sich ja auch wohnortsnah versetzen lassen - aber halt innerhalb des Schulamtsbezirks (was ja dann dieselbe Bezirksregierung beeinhaltet). Gehört denn dein Schulamt zur Bezirksregierung Köln?


    Stellt sich halt die Frage AB WANN man sich IN EINEN ANDEREN KREIS versetzen lassen kann?!
    Bei den schulscharfen Stellen habe ich gehört, dass man nach der Probezeit die Versetzung beantragen kann. Wie ist es aber im Pool? Logisch wäre, dass du die 2 Jahre in dem Kreis, in dem du die Stelle angenommen hast, erstmal die Feuerwehr machst, aber: Wie ist es nach den 2Jahren, wenn du eine feste Stelle "...in der Regel im selben Schulamtsbezirk" zugeteilt bekommen sollst??? Kann man da äußern, dass man in ein ganz anderes Schulamtsbezirk möchte?


    ....LG

  • hallo, ja genau. Das wäre mal gut zu wissen. ja das gehört bei mir zur bezirksregierung köln. Das wäre ja schön, wenn man nach den 2 Jahren schon in der gleichen Bezirksregierung den Kreis/Schulamt wechseln dürfte. Vielleicht hat einer damit ja Erfahrung


    Allen einen schönen erholsamen Sonntag :)

  • Ich denke, dass das Wechseln-können generell möglich ist/sein könnte, aber wohl auch von der aktuellen Haushaltslage abhängt. Angenommen im Frühjahr 2013 (da wirst du ja "fertig" sein) ist die Haushaltslage mies, es gibt keine neuen schulscharfen Ausschreibungen, aber an etlichen Schulen in deinem Pool-Schulamtsbezirk haben vakante Stellen. Dann wird das Schulamt doch sehr wahrscheinlich hingehen und diese Stellen mit den "freien" Poolkräften besetzen und dich nicht gehen lassen. Wenn hingegen ein Überangebot besteht (evtl. auch wegen sinkender Schülerzahlen), dann könnte es durchaus sein, dass sie sogar "froh" sind, wenn du gehen willst. :)


    Sichere Auskünfte kann dir nur die BezReg oder das Schulamt geben. Die werden sich aber auch ihren Teil denken, wenn man da schon vor Antritt der Stelle nachhakt, wie man am schnellsten wieder wegkommt.

  • ja genau. das habe ich mir nämlich auch so gedacht und daher wollte ich auch hier nachfragen und nicht bei der Bezirksregierung ;)

  • nach den zwei jahren pool (gesetzt den fall, die lassen dich nach den zwei jahren raus....--> düren hat die poolkräfte tatsächlich ein halbes jahr länger als schulübergreifende vertretungsreserve "festgehalten") kannst du bis zum 31.12. einen antrag auf versetzung stellen. erst der dritte MUSS dann genehmigt werden. also KÖNNTE es nochmal drei jahre dauern X(


    --> BERICHTIGUNG: in meinem vertrag als schulübergreifende vertretungsreserve steht folgendes drin:
    .."Mir ist bekannt, dass ich an keinen weiteren Verfahren zum gleichen oder späteren Einstellungszeitpunkt zur Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes NRW teilnehmen darf. (...) Mit der Annahme dieses Einstellungsangebotes scheiden Sie aus allen Einstellungsverfahren zum gleichen oder einem späteren Einstellungszeitraum aus. An Einstellungsverfahren zu einem frühreren Einstellungszeitpunkt können Sie sich weiter beteiligen."


    zu deiner anderen frage:
    "Bei Ihrer Annahmeentscheidung bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihre Einstellung zur Abdeckung des Vertretungsbedarfs im betreffenden Schulamtsbezirks erfolgt. Einem etwaigen Antrag auf Versetzung kann vor Ablauf von mindestens drei Jahren nicht entsprochen werden."



    ich habe auch eine poolstelle "weiter weg" angenommen, weil ich jetzt endlich sicherheit haben wollte. ich bin jetzt seit 3 jahren an einer schule und mir wurde immer wieder versprochen, eine stelle für mich würde ausgeschrieben..naja. es kam aber nix. und als ich mein jetziges schulamt anrief, dass ich eine feste stelle bei einer anderen bezreg habe, hat mir der sachbearbeiter gratuliert und gleichzeitig gesagt, dass mein vertrag nach dem 31.1. nicht hätte verlängert werden können, da "der pott leer ist". *Glück gehabt* Laut ihm sieht es wohl auch für den sommer wieder schlecht aus :( also freu dich, dass es geklappt hat...


    köln hat schulscharf nur im mai ausgeschrieben...und das war ne stelle für bewerber, die unterrichtserfahrung im englischsprachigen raum vorweisen konnten...


    lg...

  • Hallo, habe jetzt auch mal Antworten von Kollegen erhalten. Also es ist so, dass man bei Vertretungsreserve mind. 3 Jahre an den Schulamtsbezirk gebunden ist und danach Versetzungsanträge stellen kann. Na ja, wie das mit den Genehmigungen aussieht ist eben auch stellenabhängig und es kann gut sein, dass die ersten Anträge abgelehnt werden. Also man muss sich auf eine sehr lange Zeit im Schulamtsbezirk einstellen ...

  • hey...


    wollte mal fragen, wie es denn jetzt bei dir so ist?
    bei mir ist es total blöd....allein die fahrerei..ätzend!


    LG


    zab

  • also der einzig "wirksame" weg wäre wohl eine schwangerschaft und dann 1 jahr aussetzen....
    denn danach hast du ein anrecht auf wohnortnahen einsatz.. auch innerhalb der probezeit...
    wir hatten eine kollegin die sagte mir am 1. tag, dass sie eigentlich nie an die gesamtschule wollte...und dass sie nun versuchen würde schwanger zu werden.. auch ne einstellung.


    lg

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