Hallo Step!
Vielen Dank für Deinen Beitrag und Herzlichen Glückwunsch zu der Stelle!
Zitat
"Rechtlich sieht es so aus, dass die einzige unumgehbare Forderung an die Auswahlkommission ist, dass sie ALLE Regelbewerber einladen muss, wenn sie auch SE einläd.
Wieviele SE sie einläd, darin ist die AK völlig frei ... von 0 bis alle. Sie kann auch in der Vorauswahlsitzung beschließen, beim Fehlen jeglicher Regelbewerber aus dem Kreis der SE überhaupt nur einen einzigen zum AG einzuladen.
Es hängt stark von den individuellen Gegebenheiten - sowohl seitens der Schule als auch der Bewerber - ab, ob ein SE gegen Regelbewerber eine Chance hat ... und nicht jede SL weiß da gleich gut bzw. überhaupt drüber Bescheid."
Nochmal kurz dazu nachgefragt: Gibt es da eine gesetzliche Quelle auf die Du Dioch beziehst?
Viele Grüße
Novizin