Dauer von Klausuren in der gymnasialen Oberstufe - Wer legt das fest?

  • In Niedersachsen sagt die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, dass in den Fächern auf "erhöhtem Niveau" (früher Leistungskurse) die Dauer der Klausuren 2-4 Unterrichtsstunden betragen soll.


    Darf die Schulleitung einfach verfügen, dass Klausuren vier Stunden dauern sollen (wenn es sonst immer zwei waren?). Im Schulgesetz steht bei den Aufgaben der Gesamtkonferenz, dass diese u.a. die Grundsätze zu den Klassenarbeiten festlegt. Das müsste dann doch auch für die Dauer von Klausuren gelten, oder sehe ich das falsch?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zu den Grundsätzen gehört, wie lange im Allgemeinen geschrieben werden soll, ob z.B. normalerweise 3-stündig geschrieben wird und in Ausnahmefällen zwei- oder vierstündig.


    Die Dauer jeder einzelnen Klausur hängt von jedem einzelnen Lehrer (und auch vom Fach) ab, natürlich in Absprache mit den Parallelkursen.


    À+

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mikael,
    wenn es so im Schulgesetz für Niedersachen steht, würde ich es auch so verstehen, dass die Gesamtlehrerkonferenz das zu entscheiden hat.
    In Bayern ist das zumindest so, da entscheidet die Gesamtlehrerkonferenz über die Art der Klausur (z.B. ob eine bisher schriftliche Klausur durch eine Präsentation ersetzt wird) und auch über die Dauer, sofern es nicht vom KuMi vorgegeben ist. Kleinere Abweichungen (z.B. 45 statt 60 Minuten) kann der Lehrer abhängig vom Niveau der Klausur selbst festlegen.
    Liebe Grüße
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • Zitat

    Original von Avantasia
    Zu den Grundsätzen gehört, wie lange im Allgemeinen geschrieben werden soll, ob z.B. normalerweise 3-stündig geschrieben wird und in Ausnahmefällen zwei- oder vierstündig.


    Die Dauer jeder einzelnen Klausur hängt von jedem einzelnen Lehrer (und auch vom Fach) ab, natürlich in Absprache mit den Parallelkursen.


    À+


    Widersprechen sich deine beiden Sätze nicht? Aber zumindest verstehe ich dich so, dass die Gesamtkonferenz einen Grundsatzbeschluss fassen muss (analog zu Hermine).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Bei uns wurde auf der Gesamtkonferenz darüber entschieden. Der Beschluss gilt für alle Fächer und alle Kursarten. Ebenfalls in der Gesamtkonferenz wurde beschlossen, ob die Klausur unter Abiturbedingungen vor oder nach den Herbstferien geschrieben wird.


    Grüße
    Raket-O-Katz

  • Zitat

    Original von Mikael


    Widersprechen sich deine beiden Sätze nicht? Aber zumindest verstehe ich dich so, dass die Gesamtkonferenz einen Grundsatzbeschluss fassen muss (analog zu Hermine).


    Gemeint war, dass die Gesamtkonferenz (nicht die Lehrerkonferenz?) den Normalfall vorgibt, während die Lehrer Abweichungen festlegen können. Das heißt, dass der Konferenzbeschluss nicht zwingend ist.


    À+

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