In Niedersachsen sagt die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, dass in den Fächern auf "erhöhtem Niveau" (früher Leistungskurse) die Dauer der Klausuren 2-4 Unterrichtsstunden betragen soll.
Darf die Schulleitung einfach verfügen, dass Klausuren vier Stunden dauern sollen (wenn es sonst immer zwei waren?). Im Schulgesetz steht bei den Aufgaben der Gesamtkonferenz, dass diese u.a. die Grundsätze zu den Klassenarbeiten festlegt. Das müsste dann doch auch für die Dauer von Klausuren gelten, oder sehe ich das falsch?
Gruß !