Arztrechnung von einer 1,5 Jahre zurückliegenden Behandlung - zahlen oder nicht?

  • Ich bin mir nicht sicher, ob die Beihilfe die Rechnung (mehrere Behandlungen von 03/09 - 12/09) bezahlen wird - ich glaube, dass da maximal ein Jahr zwischen der Behandlung und dem Eingang bei der Beihilfe liegen muss.
    Die letzte Behandlung, die auf der Rechnung aufgeführt ist, ist vom 16.12.2009.


    Wie gehe ich vor? Beihilfe anrufen? Bis zum 16.12. ist ja nun auch nicht mehr allzuviel Zeit, falls die Beihilfe die Rechnung doch bezahlen müsste und ich sie am 16. einreichen müsste (hab mal wieder gerade sämtliche Rechnungen heute Morgen in den Briefkasten geworfen und ne Stunde später kommt der Briefträger mit dieser Rechnung an!)


    Schreibe ich den Arzt an? Beihilfe anrufen? Morgen ist Samstag ... grrr ...

  • Meines Wissens nach ist es so, dass zwischen dem Rechnungsdatum und dem Einreichen der Rechnung nicht mehr als 1 Jahr verstreichen darf - eben für den Fall, dass die Rechnung lange auf sich warten lässt.


    Aber du kannst ja auch für diese Rechnung einfach einen Beihilfeantrag abgeben, dann musst du das halt jetzt gleich fertig machen und abschicken.


    Où est le problème?


    Hamilkar

  • Du schreibst hier nur, von wann die Behandlungen sind, aber viel wichtiger ist meiner Meinugn nach das Rechnugnsdatum und danach beginnt dann die Frist für die Beihilfe zu laufen.


    Und da steht doch wohl ein 2010er Datum drauf, oder?

  • ja, genau, das Rechnungsdatum ist der 8.12.2010 - das heißt also, dass ich ab jetzt noch ein Jahr Zeit habe, die Rechnung einzureichen?
    Auch, wenn die Behandlungen schon so lange zurückliegen?

  • Hast du die Leistung erhalten, sprich hat der Arzt dich behandelt? - Wenn ja, dann bezahl - meiner Meinung nach macht man das so - auch die erhaltene Leistung ...
    Es ist ja meines Wissens so, dass nicht die Krankenkasse bzw. Beihilfe und der Arzt, sondern du und der Arzt den Vertrag schließen, das hast du ja auch bei der Behandlung unterschrieben.

  • Es ist aber rechtens. Ich hatte das auch schon mal. Die Rechnung war fast 2 Jahre alt. Ich war mittlerweile schon in einem anderen Bundesland verbeamtet (vorher Ref.). Aber die Beihilfe hat anstandslos bezahlt. Die PKV sowieso.


    LG Anja

  • Meines Wissens beträgt die Verjährungsfrist von Ansprüchen (also die Zeit, zwischen Behandlung und Rechnung, die noch ok. ist) drei Jahre - zu bezahlen ist also sowieso und wenn das Rechnungsdatum von jetzt ist, wüsste ich nicht, warum das mit der Beihilfe Schwierigkeiten geben sollte. Ich würde das Ding einfach wie gehabt einreichen und sehen, was passiert.


    Nele

  • Gesetzliche Verjährungsfrist: 3 Jahre.
    Die Verjährung beginnt immer mit Schluss des Jahres, also am 31.12. um 24:00 Uhr.


    Kann also im Extremfall. Rechnung vom 01.01. eines Jahres "fast" 4 Jahre betragen.


    Viele Grüße
    Super-Lion

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