Hallo,
ich habe so eine allgemeine Frage. Wenn man seine Beschäftigung ruhen lässt und in der Elternzeit ist, wird diese Zeit für die Anrechnung der Rente/Pension ganz normal berücksichtigt oder wird nur eine Art Zuschlag gewährt?
Grüße
Hallo,
ich habe so eine allgemeine Frage. Wenn man seine Beschäftigung ruhen lässt und in der Elternzeit ist, wird diese Zeit für die Anrechnung der Rente/Pension ganz normal berücksichtigt oder wird nur eine Art Zuschlag gewährt?
Grüße
Bist du Beamtin?
Bei Angestellten zählt die ganz normal mit dem durschschnittlichen Einkommen in Deutschland mit, aber nur für ein Elternteil!
Nein, ich bin verbeamtet.
Soweit ich weiß, zählt die Elternzeit ganz normal für die Pension, und zwar so als ob man mit voller Stundenzahl gearbeitet hätte.
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