maximale klassengröße?

  • hallo,
    wosst ihr, ob es in nrw vorgaben zur maximalen schülerzahl pro grundschulklasse gibt oder wo ich diese finden kann?
    die einen sagen 30, andere 32 oder sogar mehr...
    und wisst ihr, ob eine GU-schule selbst ein niedrigeres maximum festlegen darf, damit noch integrativ gearbeitet werden kann?
    bitte um info!! :)


    lg
    silke

  • Hallo!
    Hier stehts in der Bass:


    11 – 11 Nr. 1 Verordnungzur Ausfuhrung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz
    (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)
    Vom 18. März 2005
    (4)
    In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert
    24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. Die Werte zurKlassenbildung gelten fur eingerichtete Gruppen entsprechend. In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis aufden Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule dergewählten Schulart den Schulerinnen und Schulern nicht zugemutetwerden kann.


    Eine Sonderregel für GU Klassen gibt es nicht.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Eine Sonderregel für GU Klassen gibt es nicht.


    Ich habe vor 14 Jahren eine GU-Testphase an einer Grundschule miterlebt (als Student). Damals hatten die GU-Klassen einen recht niedrigen Maximal-Wert.


    Nach der erfolgreichen Testphase wurde aber u.a. dieser Punkt imho gekippt.


    kl. gr. Frosch

  • Dave: danke! :)


    aber das lässt bei mir wieder die frage aufkommen, was man macht, wenn man schon 30 hat und eines in die eigene klasse zurückgestellt werden soll?
    muss man dann noch aufnehmen, insbesondere wenn teilung der klasse nicht möglich ist wegen raummangel?
    und darf ab dem 31. kind sofort zum schuljahreswechsel entschieden werden, dass die klasse aufgeteilt wird, falls personal und raum vorhanden wäre oder kann es passieren, dass man erstmal bis 32 oder 33 gehen muss?

  • Moin,


    ich hänge mich hier einfach mal an, weil ich auch eine Frage zur maximalen Klassengröße habe. Wie ist die maximale Klassengröße im Berufsschulbereich (Teilzeit-Schulpflichtige Azubis) geregelt? Ist da die maximale Klassengröße eine Empfehlung eine "muß"- oder eine "soll"-Bestimmung?


    Konkret bin ich selber zwar nicht betroffen, aber meine Kollegen klagen über eine Berufsschulklasse mit derzeit 42 Azubis. Aufgrund von Lehrermangel im entsprechenden Fachbereich wird die Klasse wohl nicht geteilt werden. Man kann ja einen Deutsch-Lehrer nur schwerlich in eine KFZ-Werkstatt stellen und von ihm verlangen die Bordelektronik eines BMWs auszulesen, um etwaige Fehler zu finden und diese auf der Hebebühne auch zu reparieren. ;)

  • Ich finde mit "Klassenteiler Berufsschule NRW" folgende Seite:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=390380


    Und wenn ich das Juristendeutsch da richtig verstehe, sind die Obergrenzen bindend und dürfen maximal um +-x Schüler überschritten werden.


    Aber ganz davon abgesehen: Im Werkstatt- und/oder Laborunterricht gibt es ja so einiges an Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Darum würde ich mich bei DIESER Schülermenge schlicht weigern, ihn durchzuführen und stattdessen halt alles theoretisch behandeln.


    Gruß,
    DpB

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