Hallo Tesla,
in einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte folgender Passus stehen:
Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung
liegt vor, wenn die versicherte Person als
Beamter ausschließlich wegen medizinisch festgestellter
allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den
Ruhestand versetzt wird. Die versicherte Leistung wird
ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in
den Ruhestand gezahlt.
Der in den Ruhestand versetzte Beamte erhält die versicherten
Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt
von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt)
nach dem Beamtenversorgungsgesetz
nachweist.
Hier erfolgt keine Prüfung über einen Arzt ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Es genügt die Versetzungsurkunde des Dienstherrns in den Ruhestand.
Beste Grüße!