Hallo,
es ist nicht ganz klar, ab wann man nach Einstellung das erste Mal einen Versetzungsantrag stellen kann. Kann man einen Versetzungsantrag immer nur zum Schuljahresende stellen? Uns ist gesagt worden, dass ein solcher Antrag vier Mal abgelehnt werden kann und beim fünften Mal stattgegeben werden MUSS. Ist die Aussage "Man muss fünf Jahre an der Schule bleiben" aus diesem Grund zurückzuführen?
Wie ist das mit einer festen Stelle beim Schulamt (Vertretungsreserve)? Kann man da die Versetzung in einen anderen Kreis nach den 2 Jahren stellen oder geht das auch sofort nach Einstellung?
Es gehen so viele unterschiedliche Meinungen rum, dass ich gerne einmal die Sachlage geklärt haben möchte und im Netz nichts gefunden habe.
Um Antworten wären wir sehr dankbar, um endlich mal Klarheit zu haben.
Gruß, Cloude