Wechsel als angestellter Lehrer

  • Hallo,


    folgende Frage liegt mir auf dem Herzen.


    Also nach meinem 2. StEx möchte ich sofort weg von meiner Schule nach Niedersachen.


    Geht das?


    Ob ich in Nds. Beamter oder Angestellter bin ist mir erstmal egal, Fakt ist ich möchte weg.


    Ich möchte natürlich, dass mein Schulleiter davon nichts mitbekommt (bevor er nicht das GA ausgestellt).


    Und wenn ich vor dem 2. StEx einen Vertrag vorgesetzt bekomme den ich unterschrieben soll bin ich am A…, weil er misstrauisch wird wenn ich nicht unterschreibe.


    Da habe ich mir denn gedacht ich unterschreibe und kündige dann sobald ich das StEx in der Hand halte.


    Lange Rede kurze Frage:


    Kann ich als unbefristet Angestellter Lehrer jederzeit kündigen und mich in einem anderen Bundesland, um eine Einstellung in den Schuldienst bewerben?


    [Überschrift repariert, Nele]

    Schüler ich bin dein Lehrer

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Ich habe mich das auch schon gefragt. Aber ich wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte. Du bist angestellt, also kannst du kündigen.


    Oder sollte mir entgangen sein, dass wir Leibeigene sind ;)


    Den neuen Vertrag bekommst du doch auf jeden Fall erst nach der Prüfung, von daher auch da kein Problem.


    Es gibt diesen Passus in den Verträgen, nach denen man in den ersten 3 Jahren nach Ablegen der Staatsprüfung nicht versetzt wird. Logisch, da man ja nach Bedarf eingestellt wurde. Aber wer will dich von der Kündigung abhalten?

  • @Pieksieben


    Ja diese magischen 3 Jahre habe ich öfters gehört, aber nirgends lesen können.


    Es soll ja angeblich bei einigen im Vertrag stehen, aber mir steht es nicht drinnen.


    Und bei dir?

  • Hallo,


    dazu kann ich nur sagen, spielt mit offenen Karten.


    Alles anderes ist unfair eurer Schule gegenüber. Und letztendlich wird sich auch die neue Schule Gedanken über euer Verhalten machen. Ich bin mir sicher, dass sich die Schulleitungen auch über die Grenzen hinweg unterhalten.


    LG,
    feynman09

  • Ich habe es so verstanden, dass sich das mit den 3 Jahren (steht auch in meinem Vertrag) auf eine Versetzung als Beamte/r bezieht. Ich werde aber nicht verbeamtet, von daher, ganz ehrlich, verstehe ich den Unterschied zwischen Versetzung und Kündigung/Neueinstellung nicht so richtig. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.


    Verträge sind dazu da, die Situation für beide Parteien festzulegen. Vereinbarungen über Kündigungsfristen stehen nicht zum Spaß da. Dass man bei der Jobsuche pokern muss, das ist überall so. Was also soll dieser Hinweis auf die offenen Karten?


    Wenn vertraglich vereinbart ist, dass man nach Bestehen der Prüfung einen unbefristeten Vertrag angeboten bekommt, dann nehme ich das wörtlich: Das ist ein Angebot. Angebote kann ich ausschlagen. Punkt.


    Und natürlich würde ich dem SL nicht schon vorher auf die Nase binden, dass ich weg will - nicht, wenn ich befürchten muss, dass sich das negativ auf die Begutachtung auswirkt (was ja nicht unbedingt sein muss. Aber man muss sich halt überlegen, zu wem man ehrlich sein kann und wann Pokern angebracht ist). Der muss eh einkalkulieren, dass jemand durch die Prüfung fällt. So ist das nun mal.

  • Hallo vader!
    ich verstehe Deinen Gedankengang: man denkt halt, dass es anders gehandhabt wird als in der freien Wirtschaft, dennoch schliesse ich mich Pikass an. Und wenn Du kündigst, kannst Du ja anderen Gründe haben, als den dass dir die Schule nicht gefällt. Es ist doch durchaus realistisch, dass man eine andere Schule findet, die beispielsweise besser gelegen ist (näher an Familie etc.).
    So ist doch das Leben und ich denke nicht, dass es der Weltuntergang ist, wenn man eine Stelle wechselt. Es ist Dein Leben und schliesslich gehst Du dabei ja nicht über Leichen...
    Vg

  • Ja ich denke dass Pokern besser ist als mit offenen Karten zu spielen.


    Also ich möchte auf jeden Fall weg. Ich werde einfach nach der OBAS kündigen und zurück in die Heimat gehen, habe auch schon eine Absprache mit dem neuen Dirketor von meiner alten Schule, wo ich selbst zur Schule gegenagen bin.


    Habe gerade in Nds angerufen, die meinten:


    1- Wenn ich mich bei denen Bewerbe ohne vorher zu kündigen brauche ich eine Freigabe vom Direktor (die ich nicht bekomme)


    2- Aber wenn ich vorher kündigte und mich dann bewerbe brauche ich keine Freigabe.


    Also einfach kündigen tut mir leid für die Schule aber so ist das leben

  • Zitat

    Original von vader
    Habe gerade in Nds angerufen, die meinten:


    1- Wenn ich mich bei denen Bewerbe ohne vorher zu kündigen brauche ich eine Freigabe vom Direktor (die ich nicht bekomme)


    2- Aber wenn ich vorher kündigte und mich dann bewerbe brauche ich keine Freigabe.


    Hallo vader bzw. alle Nicht-BL-Wechsler,


    beim BL-Wechsel ... kein Beamter ... glaube ich auch nicht an Probleme ... es sei denn man kündigt und findet dann doch nicht sofort etwas neues.


    ABER ... was wird z.B. innerhalb von NRW passieren?


    Da heißt es immer es würde vor Ablauf von 3 Jahren nach der OBAS einem Versetzungsantrag nicht zugestimmt ... soweit ok. Jetzt könnte man ja ... gerade in den Mangelfächern ... auch kündigen und sich neu bewerben ... als dann fertiger Lehrer im Mangelfach ... sicher Null Problemo ... theoretisch ... denn am Ende ist es ja der gleiche Arbeitgeber und man hat sich ja etwas bei der 3-Jahresfrist gedacht ... und das diese so einfach auszuhebeln ist ... da sind ggf. selbst die Beamten in der Verwaltung schon drauf gekommen ... oder raffen das spätestens dann. Und dann ist die große Frage, wie diese sich verhalten ... denn es ist auch die Freiheit des Arbeitgebers, dir keinen Vertrag anzubieten ... selbst im Mangelfach ... als Angestellter ... wenn man diesen Weg der Aushebelung nicht will.


    Und ich fürchte da werden wir warten müssen, bis es wirklich zu diesen Fällen kommt ... und dann sehen, wie sich die BR verhalten.


    Oder wir haben hier jemanden im Forum ... "Alt"-OVP-Bler ... bei denen es vielleicht ähnliche Dinge gab/gibt ... und der das Ganze mal durchgezogen hat ... und uns Unwissenden hier Bericht erstattet ...


    Warten wir also auf die Praxis ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Zitat

    Jetzt könnte man ja ... gerade in den Mangelfächern ... auch kündigen und sich neu bewerben ... als dann fertiger Lehrer im Mangelfach ... sicher Null Problemo ... theoretisch ... denn am Ende ist es ja der gleiche Arbeitgeber und man hat sich ja etwas bei der 3-Jahresfrist gedacht ... und das diese so einfach auszuhebeln ist ... da sind ggf. selbst die Beamten in der Verwaltung schon drauf gekommen ... oder raffen das spätestens dann.


    Aus meiner Erfahrung als gerade-noch-OVP-lerin würde sagen: frühestens dann :D


    Denn das Verhalten beim Umstellen von OVP-B auf OBAS war von äußerster Kurzsichtigkeit geprägt. Die alte OVP wurde mal eben außer Kraft gesetzt, dann wieder benutzt. Die Neueinstellungen liefen erst unter "pädagogische Einführung", dann sollte es plötzlich doch wieder OVP sein, plötzlich hieß es "OBAS" - dazu "Eiertanz" zu sagen ist noch geschmeichelt.


    Zu einem schlechten Gewissen denen gegenüber besteht kein Anlass. Mit der Schule ist das natürlich schon was anderes.


    Ich glaube nicht, dass es ganz furchtbar viele Präzedenzfälle geben wird, aber es wäre tatsächlich schön, mal von einem zu erfahren.


    Aber vader hat ja jetzt offenbar einen Weg gefunden, schön für dich!


  • Mich würde genau dieses Thema interessieren: OBAS erfolgreich abgeschlossen, danach unbefristeten Vertrag an der Ausbildungsschule unterschrieben, jetzt nach 1/2 Jahr Wunsch zu wechseln innerhalb NRW näher an Wohnort. Stellen in den absolvierten Mangelfächern aktuell ausgeschrieben. Einfach mal bewerben und den Schulleitern die Situation erklären? Oder hat das alles keinen Wert, weil man auch als Angestellter um das Versetzungsverfahren nicht herumkommt?

  • Du darfst dich nicht bewerben, solange du im Landesdienst bist.


    Wenn du erst kündigst, ist das einen verdammt hohen Risiko, das keiner begehen sollte!


    Versetzungen bedürfen die Freigabe - die kriegst du i.d.R nach 5 Jahren, das wars!

  • Ich habe nach erfolgreicher OBAS "gekündigt " - da mein Vertrag ja auslief, musste ich nur auf den Folgevertrag verzichten. Habe mich dann in NRW neu beworben und auch eine Stelle bekommen. Heute bin ich sehr froh, dass ich diesen Schritt gemacht habe.


    Das war allerdings vor einem Jahr. Bei der jetzigen Stellensituation würde ich das nicht mehr riskieren...

  • Ich habe nach erfolgreicher OBAS "gekündigt " - da mein Vertrag ja auslief, musste ich nur auf den Folgevertrag verzichten. Habe mich dann in NRW neu beworben und auch eine Stelle bekommen. Heute bin ich sehr froh, dass ich diesen Schritt gemacht habe.


    Das war allerdings vor einem Jahr. Bei der jetzigen Stellensituation würde ich das nicht mehr riskieren...

    Dito, dito, dito ... Bei mir ist es 2 Jahre her! Und ich würd's jetzt auch nicht mehr riskieren.

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