Klassenfahrt - Erziehungsberechtigte zahlt nicht

  • Hallo zusammen,


    dieses Schuljahr steht eine Klassenfahrt in meiner 7. an. Ein Mädchen in der Klasse hat z.Z. großen Ärger mit ihrer Mutter und deren Mann (war zeitweise im Mädchenhaus untergebracht). Die Mutter hat weiterhin das Sorgerecht, weigert sich aber, die Kosten für die Klassenreise aufzubringen,weil sie es nicht wolle bzw. könne. Von ihr keine Anstalten, sich um Unterstützungsmöglichkeiten Gedanken zu machen bzw diese anzunehmen. Ich habe bereits eine erste Mahnung rausgegeben, damit sie wenigstens die erste Rate bezahlt. Aber von ihr keine Reaktion.
    Das Mädchen will unbedingt mit auf die Reise und ich möchte sie auch mitnehmen.
    Wie gehe ich jetzt am besten vor?
    Ist die Mutter verpflichtet, da es sich um eine Klassenreise handelt?


    lg Klöni


    PS: Die Mutter hat die Zahlungsverpflichtung für die Reise nicht unterschrieben.

  • In Niedersachsen kann niemand zur Zeilnahme an einer mehrtätigen Fahrt gezwungen werden. Da die Erziehungsberechtigten letztlich für dihre Kinder entscheiden, können Eltern die Teinahme durchaus verweigern, auch wenn die Kinder selber mit wollen.
    Das Sorgeerecht liegt noch bei der Mutter? Dann hast du schlechte Karten, nicht nur wegen des Geldes, sondern weil du ja, selbst wenn du das Geld anderweitig (Förderverein?) auftreibst, immer noch die Zustimmung der Mutter brauchst. In diesem Fall würde ich mich an das Jugendamt wenden. Wenn der Fall so schlimm ist, wie du ihn schilderst, können die evtl. eingreifen. Du hast auf keden Fall keine weiteren Möglichkeiten.


    Grüße,
    Moebius

  • Hallo Moebius,


    das hört sich nicht gut an. :(


    Ist das in wirklich in jedem Bundesland so, dass die Eltern sich weigern können? Bislang bin ich davon ausgegangen, dass KFs Pflichtveranstaltungen sind.


    klöni

  • Keiner kann verpflichtet werden auf so eine Fahrt sien Kind mitzuschicken. Wenn das Elternteil nicht will, dann will es nicht. Klar muss das Kind dann in eine andere Klasse gehen, aber so erfüllt es die Schulpflicht!


    Also ohne Zustimmung darfst du es auch nicht mitnehmen!

  • Hallo, das sehe ich ein.


    Woher kommt dann aber dieser "Schnack" mit den Pflichtveranstaltungen, der in solchen Fragen immer wieder in den Lehrerzimmern und auf Elternabenden kursiert?
    Ist da in den letzten Jahren etwas rechtlich verändert worden?


    Wie sieht die Sache konkret aus, wenn sich die Mutter bislang geweigert hat, ÜBERHAUPT eine Rückmeldung zur Frage, ob sie ihr Kind mitschicken möchte oder nicht, einzureichen?


    lg klöni

  • Zitat

    Original von klöni


    Woher kommt dann aber dieser "Schnack" mit den Pflichtveranstaltungen, der in solchen Fragen immer wieder in den Lehrerzimmern und auf Elternabenden kursiert?
    Ist da in den letzten Jahren etwas rechtlich verändert worden?


    Eintägige Fahrten sind Pflichtveranstaltungen. Mehrtägige waren es meines Wissens noch nie.


    Zitat

    Original von klöni
    Wie sieht die Sache konkret aus, wenn sich die Mutter bislang geweigert hat, ÜBERHAUPT eine Rückmeldung zur Frage, ob sie ihr Kind mitschicken möchte oder nicht, einzureichen?


    lg klöni


    Keine Rückmeldung bedeutet keine Zustimmung. Und die muss vorliegen.


    Grüße,
    Moebius

  • bei uns sind alle klassen und studienfahrten pflichtveranstaltungen. die eltern unterschreiben bei der einschulung ihres kindes, dass sie dies als teil unseres schulprogramms akzeptieren. selbstverständlich gibt es entsprechende finanzielle unterstützung, wenn eltern die fahrten nicht zahlen können. dennoch gibt es immer wieder kinder, die nicht mitfahren, denn der aufwand, den man benötigte, um die eltern zum einhalten ihrer eingegangenen pflicht zu bewegen, wäre einfach zu groß. von daher denke ich, dass deine schülerin wohl leider zu hause bleiben muss.

  • Zitat

    Original von Schnuppe
    dennoch gibt es immer wieder kinder, die nicht mitfahren, denn der aufwand, den man benötigte, um die eltern zum einhalten ihrer eingegangenen pflicht zu bewegen, wäre einfach zu groß.


    Solche "Schulvereinbarungen" (gilt auch für "Erziehungsverträge" u.ä.) haben an einer öffentlichen Schule immer nur promissorischen Charakter, d.h. sie sind rechtlich nicht durchsetzbar. Das öffentlich-rechtliche Verhältnis zwischen Schule und Eltern/Schülern kann durch solche privatrechtlichen Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden. Man sollte sich daher nie auf solche "Vereinbarungen" verlassen...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

Werbung