Was für einen Vorlauf bräuchte ich, wenn ich meine Stundenzahl reduzieren will? Ich bin in Elternezit und mache 2/4-Stelle - da sich aber bald die betreuungssituation meiner Tochter ändert, könnte es sein, dass ich runter muss - wieviel Vorlauf muss ich der Schule laut Gesetzgeber geben?
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Wir hier in Nds. müssen (oder sollten...) 6 Monate vorher anmelden, wie viele Stunden wir machen wollen, also zum 1.2. anmelden, was wir ab 1.8. machen wollen...
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erkundige dich beim personalrat.
ich meine, ich hätte läuten hören, dass du (in NRW) in der elternzeit mit sofortiger wirkung deine stundenzahl reduzieren kannst... -
Wenn du etwas Näheres weißt, dann schreib es doch bitte hier hinein! Die Antwort interessiert mich nämlich auch!
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meintest du mich, jacky?
ich weiß leider nichts näheres.
das war nur die auskunft einer anderen mutter beim pekip, die gleich mit 3/4-stelle eingestiegen ist und meinte, sie könnte ja in kürzester zeit (von heute auf morgen) reduzieren während sie noch in elternzeit ist. -
Ja, Linna, entschuldige, ich hatte dich nicht direkt angesprochen. Schade, dass du nichts Näheres weißt, ich bin mir nämlich noch nicht sicher, wie ich nach der Entbindung weiterarbeiten werde (mit welcher Stundenzahl).
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hoffentlich nicht direkt nach der entbindung.
aber du kannst dich doch ganz einfach beim schulamt erkundigen, jacky, noch steckst du ja anscheinend nicht in der situation.ich wusste gar nicht, dass man auch in elternzeit bleiben und arbeiten kann
die nette frau im schulamt (ja, wirklich!) hat mir dann dazu geraten, offiziell in elternzeit zu bleiben und erst mal meine reduzierte stundenzahl für das erste halbjahr zu beantragen. so konnte ich bis november gucken, wie es läuft und entscheiden, dass ich ab halbjahr mehr stunden mache. -
Nein, so ganz direkt nach der Entbindung nicht, aber doch recht schnell (wahrscheinlich nach 10 Wochen). So wie ich es verstanden habe (wobei ich mich in der nä. Woche noch einmal beraten lassen werde) kann ich Elterngeld beantragen und gleichzeitig Teilzeit arbeiten, damit der Verdienstausfall nicht so hoch ist. Das könnte ich mir im Moment nicht leisten.
Schulamt gilt für mich nicht, da ich nicht an einer Grundschule arbeite (Bezirksregierung ist zuständig).
Du hast recht, noch bin ich nicht in der Situation, ich gehe erst in zwei Wochen in den Mutterschutz. Aber so langsam werde ich panisch, weil ich mich bisher kaum erkundigt bzw. informiert habe, welche Modelle nach dem Mutterschutz möglich sind! -
für grundschule nrw gilt, dass man während des elterngeldbezuges maximal 8 stunden arbeiten darf - hat eine kollegin gemacht. also weniger als 1/3-stelle.
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