Dass es prinzipiell möglich ist, weiß ich, da wir an unserer Schule vor längerer Zeit einen Kandidaten aus einem anderen Bundesland hatten. Aber muss man erst eine Freigabeerklärung einholen (und abwarten...)?
Ich bin kein Jurist - aber was wäre die mögliche Begründung für eine derartige Notwendigkeit? Du bist schließlich Beamter, aber kein Sklave des Landes.
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